Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich erläuterte: "Dies sind zwei wichtige Ergänzungen auf dem Weg zu einer stärker dezentralen Energieerzeugung. Biomasseanlagen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Denn die Schwankungen der Wind- und Solarenergie müssen ausgeglichen werden. Mit ihrer Speicherfähigkeit ermöglichen Biomasseanlagen genau dieses. Sie tragen somit zur Stabilität unseres Stromversorgungssystems bei."
In der Protokollerklärung der drei Minister Friedrich, Dobrindt und Müller heißt es, dass Erweiterungen bestehender Anlagen, die eine bedarfsgerechte Stromerzeugung ermöglichen, nicht zu einem Verlust des bisherigen Vergütungsanspruchs führen dürfen.
"Damit soll ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden ohne die Gesamtkosten für Strom aus Biogas zu erhöhen. Darüber hinaus muss die Vergütung von Anlagen bis 75 KW nach dem EEG 2012 auch zukünftig erhalten bleiben", sagte Minister Friedrich.
Darum werde man sich im Gesetzgebungsverfahren bemühen.