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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Keine Biopatente auf Nutztiere und Nutzpflanzen

Aigner eröffnet Symposium des Bundesverbraucherministeriums

(lifePR) (Berlin, )
Für Entwicklungen im Bereich der Nutztiere und Nutzpflanzen werden immer mehr Patente angemeldet: Allein im zweiten Halbjahr 2012 wurden beim Europäischen Patentamt und beim Deutschen Patent- und Markenamt 176 für die Landwirtschaft relevante Biopatente beantragt. Im selben Zeitraum wurden 82 Patente erteilt, darunter zum Beispiel Zuchtmethoden für Tiere und Pflanzen. Dies sind erste Ergebnisse aus dem Biopatent-Monitoring in der Landwirtschaft, die das Bundeslandwirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin vorgesellt hat. Im Rahmen des zweitägigen Symposiums des BMELV erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin: "Wir beobachten diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und mit wachsender Sorge. Mir ist wichtig, dass landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen nicht durch Patente von einer breiten Nutzung ausgeschlossen werden. Besonders vor dem Hintergrund der Globalisierung und des Klimawandels ist der Zugang zu genetischen Ressourcen wichtiger denn je. Sie müssen auch weiterhin der Landwirtschaft und der Züchtung für ihre Arbeit zur Verfügung stehen."

Mit dem Biopatent-Monitoring erfassen und analysieren die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundessortenamt die für die Landwirtschaft relevanten Patente im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums. "Konkret müssen wir in der Lage sein, Entwicklungen bei Biopatenten frühzeitig zu erkennen. So wollen wir beispielsweise möglichst schnell erkennen, ob bestehende Patentierungsverbote - quasi durch die Hintertür - umgangen werden. Hier müssen wir in der Lage sein, schnell gegenzusteuern und, wenn nötig, gesetzgeberisch zu handeln", sagte Aigner.

Das BMELV hatte deshalb Anfang 2012 mit dem Aufbau eines Monitorings für Biopatente begonnen. Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundessortenamt werden in den Bereichen Nutztiere und Nutzpflanzen alle landwirtschaftlich relevanten Patente qualitativ und quantitativ auswerten.


"Klar ist jetzt schon: Einige dieser Patente werden wir genau im Auge behalten, und wir werden einige grundsätzliche Fragen klären müssen", sagte Aigner. Beispielsweise: Wie lässt sich das Recht der Landwirtschaft und Züchtung zum Zugang zu Nutztieren und -pflanzen vereinbaren mit dem Schutz des geistigen Eigentums? Sind Patente für die Landwirtschaft überhaupt geeignet? In welchen Bereichen wird viel patentiert? Wo und wie muss möglicherweise eingegriffen werden? Reicht eine Anpassung des Patentrechtes? Sind weitere Instrumente notwendig? Hier müssen fachlich gut untermauerte Lösungen entwickelt werden. Das Biopatent-Monitoring soll Fakten liefern, um diese Arbeit leisten zu können. Zugleich schafft das Monitoring auch eine Grundlage für politische Schlussfolgerungen im Patentbereich. "Wo sensible Entwicklungen auftreten, werden wir auf dieser fachlich fundierten Grundlage nachsteuern können", sagte Aigner. Im laufenden Verfahren wären dies zum Beispiel Stellungnahmen an das Patentamt. Auf nationaler Ebene kann Deutschland gesetzliche Maßnahmen ergreifen. Wenn nötig, wird sich Deutschland darüber hinaus in Brüssel für eine Änderung der Biopatent-Richtlinie einsetzen.


Den speziellen Fragen der Biopatentierung bei Nutztieren widmet sich der zweite Tag des Symposiums: Dabei werden mögliche Handlungsoptionen als Ergebnisse aus dem BMELV-Projekt "Biopatente in der Tierzucht" vorgestellt und diskutiert. Im Projekt wurden insgesamt 17 Problembereiche bei der Biopatentierung in der Tierzucht identifiziert und analysiert. In diesem Rahmen wurden über 50 Interviews mit Akteuren in Deutschland, Europa und der ganzen Welt durchgeführt. Auf dieser Basis haben die Experten umfassende und ambitionierte Handlungsempfehlungen formuliert und zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Stellungnahme erarbeitet. Zu den Handlungsempfehlungen gehört unter anderen, den Begriff der "Tierrasse" im Patentrecht begrifflich zu klären. Dieser Begriff wird in der Tierzucht sehr unterschiedlich verwendet, und eine klare Definition ist Voraussetzung für die Entwicklung einer, mit dem Sortenschutz vergleichbaren Regelung. Weiterhin haben sich die Experten für ein effektives Züchter- und Landwirte-Privileg ausgesprochen. Diese Expertenmeinungen sind besonders wichtig, um im Tier- und Pflanzensektor Rechtssicherheit für Züchtung und Landwirtschaft zu gewährleisten.

Hintergrund Biopatente

Die derzeitige Patentgesetzgebung in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten setzt die EU-Biopatentrichtlinie um und schließt Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen aus. Doch das ist nicht ausreichend, um die Rechte von Landwirtschaft und Züchtung zum Zugang zu Nutztieren und Nutzpflanzen zu gewährleisten. Dem steht der Anspruch auf Schutz von Geistigem Eigentum gegenüber. Die Pflanzenzüchtung sieht ihren Schutzbedarf durch den Sortenschutz weitgehend gedeckt. Bei den Tieren fehlt ein analoges Schutzrecht. Biopatente auf bestimmte biotechnische Verfahren beschleunigen eine Monopolisierung auf den Agrarmärkten. Erfahrungsgemäß geht dies zu Lasten kleinerer Betriebe. Die sich am Markt durchsetzenden großen Unternehmen konzentrieren sich in der Regel auf wenige profitable Rassen oder Sorten. Das wiederum führt dazu, dass die Rassen- und Sortenvielfalt zurückgeht. Dies geht auch aus dem Gutachten "Biopatente - eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität" des Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMELV hervor. Wissenschaftler warnen darin ausdrücklich vor einem erheblichen ökonomischen Druck auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe und Züchter durch Biopatente.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmelv.de

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