Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Pflanzen und Tieren nicht durch Patente eingeschränkt wird. Für Züchter und Landwirte ist der weitgehend freie Zugang zu den genetischen Ressourcen eine Grundvoraussetzung für ihre Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des deutschen Patentgesetzes, mit der die nationalen Auslegungsmöglichkeiten der EU-Biopatent-Richtlinie ausgeschöpft werden, ein erster wichtiger Schritt mit Signalwirkung für die europäische Patent-Erteilungspraxis. Auf EU-Ebene wird sich das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mit Nachdruck für eindeutige Regelungen einsetzen.
Keine Patente auf Tiere und Pflanzen: Bundesministerin Aigner begrüßt Änderung des Patentgesetzes
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Pflanzen und Tieren nicht durch Patente eingeschränkt wird. Für Züchter und Landwirte ist der weitgehend freie Zugang zu den genetischen Ressourcen eine Grundvoraussetzung für ihre Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des deutschen Patentgesetzes, mit der die nationalen Auslegungsmöglichkeiten der EU-Biopatent-Richtlinie ausgeschöpft werden, ein erster wichtiger Schritt mit Signalwirkung für die europäische Patent-Erteilungspraxis. Auf EU-Ebene wird sich das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mit Nachdruck für eindeutige Regelungen einsetzen.