Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird für den Zeitraum ab 2015 ein neues System der Direktzahlungen angewendet werden. Für das Jahr 2014 gelten Übergangsregelungen, die den Mitgliedstaaten die Zahlung einer Umverteilungsprämie ermöglichen. Diese Option wird mit dem Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie der Agrar-Direktzahlungen im Jahr 2014 genutzt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz Ende Januar beschlossen. Mit der Entscheidung der Länderkammer steht das Gesetzgebungsverfahren vor dem Abschluss. Es kann nun verkündet werden und fristgerecht vor dem 1. März 2014 in Kraft treten.
Weitere Informationen unter www.bmel.de/agrarreform