Gemäß Artikel 21 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen wollen, über die jeweilige Rechtslage zu informieren.
Deutschland kommt dieser Verpflichtung durch die Internetseite "Portal 21" (www.portal21.de) nach. Das Internetportal wurde nach Artikel 21 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie benannt und ist ein Kooperationsprojekt des Bundesverbraucherschutzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Rubrik "Verbraucherschutz" enthält Vorschriften zum Schutz der Verbraucher in der Europäischen Union. So finden sich Informationen zur Frage, welches Recht bei einem Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher zur Anwendung kommen kann.
Verbraucher erhalten des weiteren Auskunft über die Rechtsschutzmöglichkeiten und an wen sie sich bei Problemen wenden können.
"Ich kann Verbraucherinnen und Verbraucher nur ermuntern, von diesem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Binnenmarktes - aber sicher!", so Julia Klöckner.