Die Verbraucherstaatssekretärin warnte vor "falschen Rücksichtnahmen": "Bei nachgewiesenen Verstößen muss konsequent und energisch durchgegriffen werden". Auch die Staatsanwaltschaften müssten stärker ins Boot geholt werden. "Sinnvoll wäre die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich gezielt mit Betrügereien über das Telefon befassen", so Klöckner.
Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung trat am 4. August 2009 in Kraft. Gemäß den neuen Regelungen haben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des so genannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalls zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Telefonische Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
Die neuen Regelungen werden drei Jahre nach Inkrafttreten erneut evaluiert.
Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentralen sind in der Regel drei Arten von belästigenden Anrufen besonders häufig:
- unerlaubte Telefonwerbeanrufen, etwa um einen neuen DSL-Vertragsschluss anzubieten
- angebliche Gewinnversprechen, zu deren Einlösung eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer (z.B. 0900) zurückgerufen werden muss
- Phishing-Anrufe, bei denen unter diversen Vorwänden die Kontodaten abgefragt werden, um im Anschluss illegale Abbuchungen vorzunehmen
Staatssekretärin Klöckner: "Die Bundesregierung wird weiter sorgsam beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis entwickelt und - wie vom Bundestag gefordert - die Regelungen auf den Prüfstand stellen. Ich rate im Übrigen grundsätzlich allen Verbrauchern, niemals die Kontodaten am Telefon preiszugeben. Wer einen Werbeanruf bekommt, kann einfach auflegen. Niemand muss und sollte am Telefon persönliche Daten preisgeben."