Das VIG ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und enthält einen Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber allen Bundes- und Landesbehörden. Mit dem VIG wurde zudem für die Verbraucherinnen und Verbraucher in fünf Bundesländern, die nicht über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, erstmals ein Rechtsanspruch auf Auskunft über verbraucherrelevante Sachverhalte gegenüber den Behörden geschaffen.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Bundesregierung um eine Evaluierung des VIG zwei Jahre nach Inkrafttreten gebeten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat zu diesem Zweck drei umfangreiche wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse mit einem auswertenden Bericht Mitte Mai 2010 veröffentlichen werden.
"Das Verbraucherinformationsgesetz ist ein Bürgergesetz. Die Ergebnisse der Gutachten werden wir sorgfältig auswerten, um das Gesetz noch bürgerfreundlicher und praxisnäher zu gestalten", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin. "Wir wollen einen sachlichen und offenen Dialog - selbstverständlich auch über mögliche Defizite des Gesetzes. Hierbei werden alle Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen. Deshalb werden wir die wissenschaftlichen Gutachten im Internet veröffentlichen und allen Interessenten ausreichend Gelegenheit geben, ihre Meinung darzustellen", so Köckner. Es sei ein Anliegen des BMELV, das VIG für die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst transparent und "anwenderfreundlich" zu gestalten und die berechtigten Interessen betroffener Dritter angemessen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Verbraucherinformationsgesetz unter www.bmelv.de und www.vig-wirkt.de