Neben dem Monitoring-System und einer stärkeren Koordinierung der Tierschutz-Initiativen von Bund und Ländern enthält der Zwischenbericht Empfehlungen zur Beendigung nicht-kurativer Eingriffe bei Nutztieren. Dazu gehören das Kürzen eines Teils des Schnabels bei Geflügel und eines Teils des Schwanzes bei Schweinen. Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration wurde bereits mit dem 2013 novellierten Tierschutzgesetz eingeleitet. So dürfen Ferkel ab 2019 nur noch mit Betäubung kastriert werden. Über freiwillige Vereinbarungen zum Ausstieg auch aus der Praxis des Schnabelkürzens und Schwänzekupierens hat das BMEL bereits erste Gespräche mit der Wirtschaft geführt. "Das routinemäßige Kupieren von Schnäbeln und Schwänzen ist mit den geltenden Rechtsgrundlagen nicht vereinbar", erklärte Schmidt. Es gehe darum, das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis auch in der Praxis wieder herzustellen. "Wo das Engagement der Wirtschaft nicht zu den notwendigen Verbesserungen führt, kann auch eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich werden", fügte er hinzu.
Den Kompetenzkreis Tierwohl hatte Bundesminister Schmidt im September 2014 im Rahmen seiner Initiative "Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl" berufen. Ziel der Initiative ist es, die Haltungsbedingungen für Nutztiere zu verbessern und die Akzeptanz für die Nutztierhaltung in der Gesellschaft zu steigern. Die Initiative sieht u.a. ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungssysteme vor, für das bis Sommer dieses Jahres eine Verordnung erarbeitet wird. Im Dezember 2014 hat Bundesminister Schmidt gemeinsam mit seiner niederländischen Amtskollegin und seinem dänischen Amtskollegen eine Erklärung für mehr Tierschutz in Europa unterzeichnet. Außerdem laufen Modell- und Demonstrationsvorhaben, mit denen der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis unterstützt wird, in landwirtschaftlichen Betrieben.