Die Ministerin betonte, die Bundesregierung habe sich bei den jahrelangen Verhandlungen auf europäischer Ebene "erfolgreich für eine Reform eingesetzt, die die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in Deutschland stärkt und gleichzeitig verhindert, dass es trotz aller nötigen Sparzwänge und Umschichtungen zu Brüchen oder einseitigen Belastungen kommt". Im Ergebnis seien damit die vorangegangenen Beschlüsse der AMK praktisch vollständig umgesetzt worden. Aigner: "Die Fördermittel der EU sichern die Zukunft vieler bäuerlicher Betriebe und der ländlichen Räume - dieser Gedanke muss uns jetzt auch bei der nationalen Umsetzung der Reform leiten. Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen auf EUEbene mit großem Nachdruck nationale Spielräume geschaffen und verteidigt, die wir jetzt gezielt nutzen können für unsere Landwirtschaft." Ein wichtiger Punkt der Reform sei ein wirksames Greening, das nun möglichst praktikabel und effizient umzusetzen sei. Damit werde nicht nur ein mehr an Ökologie erreicht, sondern auch das Prinzip "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" stärker als bisher in den Vordergrund gerückt, so Aigner.
Bundesministerin Aigner hat ihren Kolleginnen und Kollegen bei dem Treffen am Dienstag ein erstes Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der GAP ab 2015 vorgelegt. In dem Konzept, das als Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen dient, werden die grundsätzlichen Ziele und einzelnen Maßnahmen der Reform benannt, wie etwa eine deutschlandweit einheitliche "Greening-Prämie", die Einführung eines bundeseinheitlichen Zuschlags für die ersten Hektare in allen Betrieben oder die besondere Förderung der Grünlandgebiete in benachteiligten Regionen.
Die formelle Annahme des GAP-Pakets durch das Europäische Parlament und den EUMinisterrat wird voraussichtlich im Herbst 2013 erfolgen. Bis zum Frühjahr 2014 wird die Europäische Kommission in ihrem Kompetenzbereich weitere Rechtsakte erlassen. Diese beziehen sich z. B. auf Detailfragen zum Greening. National können vertiefte Beratungen im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften erst dann aufgenommen werden, wenn im Herbst 2013 die Rechtstexte auf EU-Ebene vorliegen. Die Regelungen der neuen GAP sind dann ab 2015 anzuwenden. Für das Jahr 2014 wird es, wie berichtet, Übergangsregelungen geben, die - unter Berücksichtigung der finanziellen Obergrenzen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 - mehr oder weniger eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen darstellen werden. Die Übergangsregelungen sollen allen Landwirten die rechtzeitige Auszahlung der Direktzahlungen ebenso gewährleisten wie die festgesetzten Zahlungen der Ausgleichszahlungen und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen.