8.961 Betriebe haben in den vergangenen sechs Monaten auf Antrag Beihilfen in Höhe von über 65 Millionen Euro erhalten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigte 7.369 Anträge von Milchviehhaltern sowie 1.592 Anträge von Schweine haltenden Betrieben. Das sind rund zehn Prozent der Milchbauern und sechs Prozent der Schweine haltenden Betriebe.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dankte den Mitarbeitern der BLE bei einem Besuch in Bonn für die reibungslose Umsetzung und erklärte zum Abschluss des Programms:
„Unser Liquiditätshilfeprogramm hat große Wirkung erzielt. Die hohe Inanspruchnahme dokumentiert, wie schwierig die Lage ist und wie wichtig finanzielle Hilfen für die betroffenen Landwirte sind. Leider hat sich der Milchpreis seit Beginn des Programms weiter verschlechtert. Die hohe Milchmenge drückt die Preise in den Keller. Deshalb setzte ich mich für ein weiteres Liquiditätsprogramm der EU ein. Bund und Länder sollten dieses Programm mit eigenen Mitteln ergänzen. Zur Unterstützung der Marktbeteiligten für die notwendige Neuausrichtung des Milchmarktes müssen weitere Hilfen an eine Mengenbegrenzung gekoppelt werden können.“
Durch die Bindung des Liquiditätszuschusses an ein Liquiditätsdarlehen wurde das Programmvolumen um den Faktor zehn gehebelt und Darlehen in Höhe von rund 686 Millionen Euro ausgezahlt. Die Maßnahme hat dazu beigetragen, dass der deutschen Landwirtschaft in der akuten Krisensituation zusätzliche Liquidität in Höhe von insgesamt rund 750 Millionen Euro zur Verfügung steht.
„Auftrag der BLE war die zügige und ordnungsgemäße Bearbeitung und Bewilligung der Anträge. Die BLE ist stolz, dass sie als Behörde für Landwirtschaft und Ernährung einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Betrieben in schwieriger Lage leisten konnte“, so BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden.
Rund 71 Prozent der Beihilfen flossen nach Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
Bewilligte Anträge Gezahlte Beihilfe
(gerundet in Mio. Euro)
Bayern 2.922 (2.541 Milch) 20,1
Niedersachsen 2.270 (1.779 Milch) 17,0
NRW 1.309 (907 Milch) 9,5
Schleswig-Holst. 808 (725 Milch) 5,8
Baden-Württ. 685 (513 Milch) 4,9
Hessen 204 (190 Milch) 1,3
Rheinland-Pfalz 180 (170 Milch) 1,3
Thüringen 126 (117 Milch) 1,1
Sachsen 123 (116 Milch) 1,1
Mecklenburg-Vorp. 109 (101 Milch) 0,992
Sachsen-Anhalt 104 (92 Milch) 1,0
Brandenburg 93 (91 Milch) 0,872
Saarland 23 (23 Milch) 0,196
Stadtstaaten 5 (4 Milch) 0,040
Gesamt 8.961 (7.369 Milch) 65,2
Von insgesamt 9.921 eingegangenen Anträgen wurden 960 abgelehnt. Ablehnungen erfolgten, wenn die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, so beispielsweise ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die nicht der Verordnung entsprachen.
Hintergrund
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger hatte das BMEL betroffenen Landwirten in zwei Antragsphasen die Möglichkeit gegeben, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen. Antragsberechtigt waren Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen konnten. Insgesamt wurden rund 71,5 Millionen Euro beantragt, die das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Gesamtvolumen von 69,2 Millionen Euro überstiegen.