Auf Initiative von Bundesministerin Aigner hatte die österreichische Bundesregierung ein Gesetz eingebracht, das Ende März 2012 in Kraft getreten ist. Danach können Betriebsinhaber mit einem Betriebssitz außerhalb des österreichischen Bundesgebiets Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve beantragen. Der Wert dieses Zahlungsanspruchs soll 120 Euro je Hektar beihilfefähiger Fläche betragen. "Mit dieser Regelung haben wir eine gute Lösung für die betroffenen Bergbauern gefunden. Jetzt kommt es darauf an, dass die Betriebe diese Möglichkeit auch umfassend nutzen", sagte Aigner.
Voraussetzung für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen ist, dass der Betriebsinhaber 2012 mindestens einen Hektar beihilfefähige Fläche in Österreich bewirtschaftet und die Zuteilung der Zahlungsansprüche bis zum 15. Mai 2012 beantragt. Übersteigt der Gesamtwert der beantragten Zahlungsansprüche die festgelegte Obergrenze, kann der Wert der einzelnen Zahlungsansprüche gekürzt werden. Einzelheiten zur Antragstellung können die Betriebe einem Merkblatt der österreichischen Agrarmarkt Austria (AMA) entnehmen (www.ama.at).