Kloos wies darauf hin, dass die in Aussicht gestellte komplette Kostenübernahme durch die Europäische Union es den Ländern in Deutschland weiter erleichtern werde, das erfolgreiche Schulobstprogramm weiterzuführen. "Ich hoffe sehr, dass dies dann auch von denjenigen Ländern genutzt wird, die sich bisher nicht am Schulobstprogramm beteiligt haben. Ich bin überzeugt, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission ein guter und vielversprechender Ansatz sowohl für die Abgabe von Schulobst als auch von Schulmilch ist", sagte Kloos.
Im Rahmen des von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultationsverfahrens hatte sich Deutschland für einen gemeinsamen Rahmen der beiden Programme ausgesprochen. Dabei war immer wieder auf eine einheitliche Finanzierung und eine unbürokratische, flexible Umsetzung gedrängt worden, bei der die Teilnehmer sich für alle oder auch einzelne Produktgruppen - Obst, Gemüse und Milch - entscheiden können. "Obst und Gemüse sind ein bedeutender Bestandteil ausgewogener Ernährung, doch die meisten Kinder essen deutlich weniger davon als empfohlen. Wir sollten alles daran setzen, dass unsere Kinder gern zu leckerem Obst und wohl schmeckender Milch greifen. Dazu kann das vorgestellte Programm einen wesentlichen Beitrag leisten", betonte Kloos. Nach der Vorstellung des Programms im Agrarrat wird die Beratung der Verordnung in Ratsarbeitsgruppen fortgeführt. Im Anschluss an eine Debatte im Europäischen Parlament und im Rat und der Verabschiedung des neuen Rechts- und Finanzrahmens wird das reformierte Schulprogramm voraussichtlich 2016 in Kraft treten.
Das EU-Schulmilchprogramm
Beim EU-Schulmilchprogramm ist bisher eine breite Palette an Milcherzeugnissen von der Trinkmilch bis hin zum Käse förderfähig. Anders als beim EU-Schulobstprogramm erfolgt die Abgabe aber nicht kostenfrei. Die EU-Beihilfe deckt derzeit lediglich circa zehn Prozent der Kosten. Außerdem gibt es keine verbindlichen Vorgaben für erzieherische Begleitmaßnahmen. Vor allem die Bürokratie bei der Abwicklung des Programms, die die Organisationsbereitschaft der Schulen beeinträchtigt, sowie die mangelnde Anreizwirkung der geringen Beihilfe haben den Verbrauch an Schulmilch seit Jahren kontinuierlich zurückgehen lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Integration des Schulmilchprogramms in ein neues Programm für schulische Einrichtungen zu begrüßen.
Das EU-Schulobstprogramm
Über das EU-Schulobstprogramm bekommen überwiegend Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und auch in Kindertageseinrichtungen regelmäßig kostenlos eine Portion Obst und Gemüse. Durch die pädagogische Begleitung des Programms lernen sie zum Beispiel mit dem IN FORM Ernährungsführerschein gesundes Genießen als Selbstverständlichkeit in ihrem Alltag. Damit erwerben sie praktische Ernährungs- und Lebenskompetenz - das beste Rüstzeug für einen gesunden Lebensstil. Die teilnehmenden Bundesländer betreiben das EU-Schulobstprogramm mit großem Erfolg, es ist bei Kindern, Lehrkräften und Eltern gleichermaßen beliebt.
Änderungen am bisherigen Schulobstprogramm schon 2014
Schon ab dem kommenden Schuljahr greifen maßgebliche Änderungen am bisherigen Schulobst-Programm So stellt die Europäische Union in diesem Jahr mehr Geld für Schulobst zur Verfügung. Insgesamt steigen die Mittel für das Schulobstprogramm von bisher jährlich 90 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Deutschland stehen für das kommende Schuljahr 2014/15 voraussichtlich 19.707.576 Euro zur Verfügung - statt wie bisher 12.333.000 Euro. Darüber hinaus wird die Europäische Union demnächst einen höheren Beitrag zur Kofinanzierung leisten. Statt bisher 50 Prozent übernimmt Brüssel 75 Prozent der Kofinanzierung, so dass der Eigenanteil der Länder von 50 Prozent auf 25 Prozent sinkt. Damit die Mitgliedstaaten diese Änderungen schon für das kommende Schuljahr nutzen können, werden von Seiten der Europäischen Kommission die Fristen für die Einreichung der Strategien von Ende Januar 2014 auf Ende April 2014 verschoben. Das deutsche Schulobstgesetz muss entsprechend an die EU-Fristen angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes wurde am 19. Dezember 2013 im Bundesrat beschlossen und wird im Bundestag eingebracht. Für das Schuljahr 2014/15 haben bisher acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm bekundet.
Weitere Informationen unter www.bmel.de/Schulobst