Bisher galten für die erwerbsmäßige Zucht und Haltung von Kaninchen lediglich allgemeine Vorgaben - spezifisch auf Kaninchen ausgerichtete Vorschriften existierten hingegen nicht. Das hat sich mit der Kaninchen-Verordnung geändert. Die Vorgaben der Verordnung orientieren sich dabei eng an den Bedürfnissen der Tiere und berücksichtigen insbesondere das typische Bewegungsmuster, das ausgeprägte Sozialverhalten von Kaninchen und auch das Bedürfnis zu nagen und zu scharren.
Die Verordnung wurde am 10. Februar 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und ergänzt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie tritt am 11. August 2014 in Kraft. Für die Vorschriften, die besonders investitionsträchtige Neu- und Umbaumaßnahmen für bestehende Haltungsanlagen mit sich bringen, sind Übergangsfristen geregelt.