Wie die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft bei dem Gespräch erklärten, wollen die Kreditinstitute konsequent über die Konditionen für Dispokredite in den Preisaushängen in ihren Filialen informieren. Zudem sollen verständliche und transparente Zinsanpassungsklauseln angewendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Darüber hinaus soll Bankkunden bei übermäßiger Inanspruchnahme eines Dispokredits die Umschuldung in einen Ratenkredit angeboten werden oder alternativ ein individueller Tilgungsplan - die entsprechende Bonität und Finanzierbarkeit vorausgesetzt. Auch die Information über Hilfsangebote etwa der Schuldnerberatungen soll verstärkt werden.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner sprach nach dem Treffen von einem "ersten Schritt in die richtige Richtung": "Die Banken haben endlich erkannt, dass sie sich bewegen müssen und vor allem für diejenigen Verbraucher Erleichterungen schaffen müssen, die längerfristig im Minus sind. Banken und Sparkassen haben zugesagt, mit den betroffenen Kunden das Gespräch zu suchen und ihnen eine Umschuldung in einen Ratenkredit oder eine individuelle Tilgungsvereinbarung anzubieten." Darüber hinaus erklärte sich die Kreditwirtschaft zu einer engeren Zusammenarbeit mit Schuldnerberatungsstellen bereit. Aigner: "Ich bewerte diese Zusagen sehr positiv und bin davon überzeugt, dass sie die Situation von verschuldeten Verbrauchern wesentlich verbessern können, wenn sie konsequent umgesetzt werden."
Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Information der Bankkunden: "Wir werden künftig mehr Transparenz bei den Dispo-Zinsen haben - die Kunden können alle Konditionen dann besser vergleichen und sich für das beste Angebot entscheiden. Ich fordere die Banken auf, auch im Internet alle Kosten transparent zu machen - auf einen Blick. Mehr Transparenz bedeutet mehr Wettbewerb - und mehr Wettbewerb führt meist zu sinkenden Preisen", so Aigner. Sie erinnerte an das Beispiel der Gebühren für das Fremdabheben an Geldautomaten, wo sich die Banken auf Druck des Bundesverbraucherministeriums zu einer automatischen Gebührenanzeige verpflichtet hatten. Seit der Umsetzung Anfang 2011 sind die Preise deutlich gefallen.
Aigner forderte, die Festsetzung der Höhe der Dispozinsen müsse stets nachvollziehbar sein und festen Klauseln folgen, dies dürfe keine Ermessensentscheidung der Bank sein. Sie kritisierte die Werbung einiger Banken und Sparkassen, die bestimmte Lockangebote wie etwa günstige Kontoführungsgebühren in den Mittelpunkt stelle, andere Kosten und Gebühren aber bewusst ausklammere. Aigner: "Die Banken sind in einer tiefen Vertrauenskrise. Sie werden das Vertrauen der Verbraucher nur zurückgewinnen können, wenn sie fair und transparent sind. Hier gibt es für die Branche noch viel zu tun."
Einer festen Obergrenze für Dispozinsen erteilte die Ministerin erneut eine Absage. Die Dispo-Studie im Auftrag des BMELV war zu dem Ergebnis gekommen, es bestehe die Gefahr, dass eine festes Limit im Endeffekt sogar zu einem höheren Zinsniveau führe, denn auch die preisgünstigen Banken würden ihren Spielraum dann bis zur Obergrenze ausreizen. Zudem würden sich bei einer Obergrenze viele Institute entgangene Einnahmen vermutlich über die Erhöhung anderer Gebühren wieder hereinholen, was ebenfalls zu einer Preiserhöhung auf breiter Front führe. "Deshalb ist eine gesetzliche Obergrenze unterm Strich nicht zielführend", warnte Aigner. "Ich bin überzeugt: Die Lösung liegt in einem funktionierenden Wettbewerb und maximaler Transparenz. "
Weitere Informationen im Internet:
www.bmelv.de/dispo