Bundeslandwirtschaftsminister Dr. Hans-Peter Friedrich sagte dazu am Donnerstag in Berlin: "Das Gesetz stärkt unsere kleinen und mittleren Betriebe. Wir wollen auch in Zukunft eine vielfältige Agrarstruktur in Deutschland erhalten, und dazu trägt das Gesetz bei."
Friedrich verwies darauf, dass kleinere und mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe durch das Gesetz einen Ausgleich für Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen erhalten. So bekommen Landwirte künftig für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie. Für diese Zahlung wird ein Prämienvolumen von 6,8 Prozent der deutschen Obergrenze für die Direktzahlungen verwendet. Dabei handelt es sich um etwa 352 Millionen Euro. Vorgesehen ist ein Betrag von etwa 50 €/ha für die ersten 30 Hektar und von 30 €/ha für die nächsten 16 Hektar.
Hintergrund
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik soll für den Zeitraum ab 2015 ein neues System der Direktzahlungen geschaffen werden. Für das Jahr 2014 gelten Übergangsregelegungen, die den Mitgliedstaaten die Anwendung einer Umverteilungsprämie ermöglichen. Diese Option wird mit dem Gesetz genutzt. Nun kann der Bundesrat zügig mit dem Gesetz befasst werden, damit es fristgerecht vor dem 1. März 2014 in Kraft treten kann. Eine Einigung mit den Ländern konnte im Rahmen der Bund-Länder Agrarministerkonferenz im vergangen Herbst bereits erzielt werden. Daher geht die Bundesregierung von einem einmütigen Votum der Länderkammer aus.
Weitere Informationen unter www.bmel.de/agrarreform