Zum Weltverbrauchertag erinnerte Bundesministerin Aigner an die wegweisende Verbraucherrede des US-Präsidenten John F. Kennedy. Heute vor genau 50 Jahren hatte Kennedy erstmals die Rechte der Verbraucher ausgerufen und damit den Verbraucherschutz fest in Politik, Recht und Gesellschaft verankert. "Die von Kennedy formulierten Grundrechte der Verbraucher sind heute noch maßgeblich: das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Information, das Recht auf Wahlfreiheit und das Recht, Gehör zu finden", sagte Aigner. Aus den damals von Kennedy formulierten Grundrechten ergebe sich auch die Agenda für eine moderne Verbraucherpolitik. Aigner: "Wir arbeiten an Kennedy 2.0. Wir müssen die Grundrechte der Verbraucher im Alltag immer wieder neu durchsetzen. Diese Grundrechte sind für uns Auftrag und Verpflichtung", sagte die Ministerin auch mit Blick auf den raschen technologischen Wandel und die immer komplexer werdende Warenwelt. Nicht nur die Zahl der Angebote habe stark zugenommen, sondern auch deren Komplexität. "Wer als Verbraucher den Durchblick behalten will, braucht Transparenz. Deshalb stärke ich als Ministerin die Verbraucherinformation, die Verbraucherbildung und die Verbraucherforschung. Kurz: Ich arbeite an Kennedy 2.0 ."
Aigner betonte, die Bundesregierung habe den Verbraucherschutz deutlich gestärkt und neue Felder der Verbraucherpolitik auf- und ausgebaut: die Verbraucherforschung und die Verbraucherbildung. Das aktuelle Verbraucherbarometer der EU-Kommission bestätige Deutschland einen hohen Standard im Verbraucherschutz. Im EU-Barometer wird Deutschland als eines der Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucher und dem höchsten Verbrauchervertrauen in Europa genannt. Das Verbraucherbarometer ist ein Instrument, das regelmäßig die Wirksamkeit der nationalen Verbraucherpolitik untersucht - gestützt auf Befragungen der Bürger in den Mitgliedstaaten.
In ihrer Rede an der Berliner Humboldt-Universität nannte die Bundesministerin drei Schwerpunkte einer modernen Verbraucherpolitik: den Schutz persönlicher Daten, vor allem im Internet, die Stärkung des Anlegerschutzes besonders bei Banken und Sparkassen sowie die Sicherheit und bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Angebote wie Soziale Netzwerke würden weiter an Bedeutung gewinnen, betonte Aigner. "Moderne Verbraucherpolitik setzt deshalb auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen, aber auch auf faire und verständliche Geschäftsbedingungen und eine Stärkung der Medienkompetenz der Nutzer." Im Bereich des Anlegerschutzes gehe es in erster Linie um Transparenz, damit Verbraucher die Risiken und Kosten erkennen und beurteilen können. Als drittes Handlungsfeld nannte die Ministerin die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit ausreichend und verständlichen Informationen. "Es gilt: Was draufsteht, muss auch drin sein. Die Menschen wollen ehrliches Essen - und dafür kämpfe ich."
Gerade für junge Menschen sei es wichtig, frühzeitig Alltags- und Konsumkompetenzen zu erwerben. "Nur wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen", so die Ministerin. Deshalb hat Aigner am Donnerstag im Rahmen der Initiative "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken" fünf herausragende Unterrichtskonzepte zur Verbraucherbildung an Schulen ausgezeichnet. Die Vorschläge wurden als Beiträge zum Ideenwettbewerb des Bundesverbraucherministeriums "Fürs Leben lehren" eingereicht. Die prämierten Unterrichtskonzepte seien "exzellente Beispiele dafür, wie wichtige Verbraucherthemen in bestehende Schulfächer integriert werden können," sagte Aigner bei der Preisverleihung an der Humboldt-Universität.
Nähere Informationen zum Wettbewerb und den Preisträgern finden Sie in einer gesonderten Mitteilung oder unter www.bmelv.de/verbrauchertag und www.verbraucherkompetenz.de .