Außerdem gibt es Informationen über die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die zum Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung von Krankheiten beim Reisen mit Tieren beachtet werden müssen. Welche Anforderungen an den Gesundheitsstatus eines Tieres gestellt werden, hängt auch von der Tollwutsituation sowohl im Herkunftsland als auch im Urlaubsland ab.
Ergänzt wird das Angebot um Tipps für einen tierschutzgerechten Transport. Pro Person können höchstens fünf Katzen oder Hunde mitgenommen werden. Sollen mehr Tiere transportiert werden oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Bestimmungen.
Mehr dazu im Internet unter http://www.bmelv.de/... sowie bei der Bundeszollverwaltung unter: http://www.zoll.de/...