Neben dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser, waren Vertreter des DBV, praktizierende Landwirte und der Präsident der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft, Herr Prof Dr. Scholten, Uni Tübingen, anwesend. "Boden und Bodenfruchtbarkeit sind die Voraussetzung für die Sicherung einer ausreichenden, hochwertigen und preisgünstigen Ernährung der stetig steigenden Weltbevölkerung", betonte der Staatssekretär. Auf vielen Böden der Welt müsse zur Erfüllung einer ausreichenden Lebens- und Futtermittelproduktion die Fruchtbarkeit verbessert werden. "In Deutschland weisen die landwirtschaftlichen Böden eine hohe Fruchtbarkeit auf. Sie gilt es zu erhalten. Boden ist nicht vermehrbar und bedarf daher eines besonderen Schutzes bei seiner Nutzung", so Bleser.
Für die landwirtschaftlichen Betriebe ist der Boden zentrale Grundlage für die Einkommenserwirtschaftung. "Nur wenn der Bodennutzer den Boden nachhaltig bewirtschaftet, behält er seine Fruchtbarkeit. Dieses Wissen wird in der Bauernschaft über Generationen weitergegeben und ist der Garant für gesunde und fruchtbare Böden", so Bleser. Des Weiteren führte er aus, dass die bestehenden nationalen Regelungen zum Bodenschutz, wie z.B. beim Erosionsschutz bewährt hätten. Weitere Bestrebungen, den Boden durch europäisches Recht zu schützen, lehne die Bundesregierung aus Subsidiaritätsgründen ab. Es mache keinen Sinn, eingespielte Verfahren durch europäische Bürokratie aufzublähen oder bewährte Standards zu verwässern. Probleme beim Bodenschutz entstehen vor allem dann, wenn der Bewirtschafter keine langfristigen Nutzungsmöglichkeiten oder Eigentum in Anspruch nehmen kann.