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Müller: Bundesregierung schützt und stärkt Verbraucher

(lifePR) (Berlin, )
Verbraucherpolitik soll die Menschen unterstützen, ohne sie zu bevormunden. Beim "Forum Privater Haushalt" des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes betonte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, am Donnerstag in Berlin: "Unsere Verbraucherpolitik steht auf den zwei Säulen Sicherheit und Selbstbestimmung. Diese beiden gleichwertigen Ziele der Verbraucherpolitik ergänzen einander." Die eigenen Möglichkeiten und Bedürfnisse zu erkennen sowie mögliche Risiken und Chancen abzuwägen, gehöre zu den Alltagskompetenzen der Verbraucher. Unabhängig von persönlichen Präferenzen und Interessen gebe es aber auch Produkte und Dienstleistungen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher ein übergreifendes Interesse daran hätten, vor gesundheitlichen Gefahren oder unlauteren Machenschaften geschützt zu werden. Hier sei der Staat gefordert, rechtliche Regelungen zu schaffen und deren Durchsetzung streng zu kontrollieren.

Im Bereich der Finanzdienstleistungen habe die Bundesregierung in zahlreichen Bereichen reagiert: So ermögliche das Pfändungsschutzkonto überschuldeten Verbrauchern die weitere Teilnahme am Wirtschaftsleben. Gebühren für Bargeldabhebungen werden an fremden Geldautomaten angezeigt. Mittlerweile werden Verbraucher deutlich besser als früher auch über die Konditionen für Kredite informiert. Die Kreditwürdigkeitsprüfung schützt Verbraucher vor Überschuldung. Auch die Abtretung von Krediten an Finanzinvestoren ist erschwert worden. Die Qualität der Anlageberatung wurde erhöht durch berufliche Anforderungen an Bankmitarbeiter und gewerbliche Vermittler, deren Registrierungspflicht sowie das Beratungsprotokoll. Die gesetzliche Verankerung der Honorarberatung schafft eine Alternative zur provisionsbasierten Beratung. Das Produktinformationsblatt ermöglicht eine bewusstere Anlageentscheidung. Der Graue Kapitalmarkt ist zudem streng reguliert worden. Geschlossene Fonds dürfen nur in bestimmte Anlageobjekte investieren und müssen eine Risikomischung aufweisen. "Ganz gleich, ob man den Bereich Girokonto, Kredit oder Geldanlage betrachtet: Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen so verbessert, dass sich Verbraucher auf diesem Markt sicherer und selbstbestimmter bewegen können", sagte Müller.

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