"Immer mehr Verbraucher interessieren sich für die Herkunft ihrer Lebensmittel und die Art und Weise ihrer Herstellung. Eine verständliche und verlässliche Kennzeichnung ist die Voraussetzung, damit Verbraucher ihren Bedürfnissen nachkommen können", sagte Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, zur Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie auch mit Blick auf die ab Samstag, 13. Dezember 2014, gültigen neuen Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel. Das Problem: Immer wieder fühlen sich Verbraucher etwa durch Verkehrsbezeichnungen getäuscht, wenn die Erwartungshaltung zu einer angegebenen und der tatsächlichen Herkunft auseinanderklaffen. Und immer wieder hegen Verbraucher, aber auch Hersteller Zweifel, ob die Herkunft regionaler Zutaten tatsächlich stimmt, ob ein Bio-Lebensmittel auch wirklich Bio ist oder ob ein mit der "2" gekennzeichnetes Ei tatsächlich aus Bodenhaltung stammt. "Getreu dem Motto 'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' benötigen wir hier geeignete und praxistaugliche Methoden, um Falschetikettierungen möglichst frühzeitig zu erkennen", so Schmidt.
Auch wenn die Hersteller zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit und zu Kontrollzwecken die Rückverfolgbarkeit ihrer Lebensmittel sicherstellen müssen: Das Ausmaß und die Vielfalt der globalen Warenströme sowie die teils erheblichen Preisdifferenzen bei Nahrungsmittelrohstoffen erschweren die Lebensmittelkontrollen. Hier will das BMEL mit der Förderung von geeigneten Methoden zur Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln und deren Zutaten Hilfestellung leisten.
Verlässlichkeit mit dem "Regionalfenster"
Damit Verbraucher regionale Produkte beim Einkauf besser erkennen können, hat das BMEL den Anstoß für die Entwicklung des "Regionalfensters" gegeben. Das blaue Fenster signalisiert dem Verbraucher, dass er ein regionales Produkt kauft, das dieses Etikett auch tatsächlich verdient. Mit einem Blick auf die Verpackung kann der Verbraucher erkennen, aus welcher Region die Rohstoffe stammen und wo sie verarbeitet wurden. Die Hauptzutat und alle wertgebenden Zutaten müssen nachweislich aus der angegebenen Region stammen. Ein neutrales und mehrstufiges Kontroll- und Sicherungssystem gewährleistet, dass die Angaben zur Region, zu den Zutaten und dem Ort der Verarbeitung verlässlich sind.
In einer TNS Emnid-Umfrage im Auftrag des BMEL gaben sechs von zehn Befragten an, beim Einkauf häufig Wert auf die Herkunft der gekauften Lebensmittel zu legen. Demnach sind Herkunftsangaben auf Lebensmitteln vielfach wertbestimmende Attribute, das heißt sie steigern - objektiv oder subjektiv - deren Qualität und führen zu höheren Preisen. Attribute wie beispielsweise "lokale oder regionale Herkunft", "biologische Herstellung", "Reinheit" einer bestimmten botanischen oder zoologischen Spezies, "geschützter geografischer Ursprung" oder "Fair Trade"-Produkte stellen Lebensmittelkontrolleure und Wissenschaftler vor enorme Herausforderungen zur Überprüfung dieser Angaben zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung.
Mit der neuen Förderrichtlinie stellt das BMEL nun Mittel zur Verfügung, um innovative Forschungsvorhaben, experimentelle Ansätze, Analysemethoden oder auch nicht-technische Lösungen zu fördern, die eine effektive Kontrolle der Herkunft von Lebens- und Futtermitteln ermöglichen. Dabei hat die Definition der Herkunft verschiedene Dimensionen und reicht von der geografische Herkunft über die zoologische/ botanische Herkunft (Spezies) bis hin zum Herstellungsprozess wie zum Beispiel dem Nachweis unerlaubter tierischer Proteine in Futtermitteln.