- den Schutz personenbezogener Daten der Verbraucher verbessern,
- die Erkennbarkeit unseriöser oder gefährlicher Seiten im Internet erleichtern sowie
- die Medienkompetenz der Verbraucher und Verbraucherinnen stärken.
Das Internet bietet großen Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie enorme Chancen für die Wirtschaft. Es erleichtert den täglichen Einkauf von Waren, ist zugleich Kommunikationsplattform und Informationsmedium. Risiken liegen jedoch im Schutz personenbezogener Informationen oder im Missbrauch von Kundendaten. Zwar gibt es nach den Worten von Verbraucherministerin Aigner bereits zahlreiche Möglichkeiten, den eigenen Computer zu sichern oder seine persönlichen Daten zu schützen, doch bestehe weiterhin eine Vielzahl ungelöster Probleme und offener Fragen: Wie können Verbraucher im Netz jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behalten? Wie lassen sich Daten mit einem Kopierschutz oder einem Verfallsdatum versehen? Gibt es so etwas wie den "Radiergummi" für das Internet?
Innovationen im digitalen Verbraucherschutz liegen nicht nur im Interesse von Nutzern und Konsumenten, sondern auch im Interesse der Wirtschaft, die in Zukunft immer stärker vom Internet-Geschäft profitieren könne, sagte Aigner. "Ob soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Online-Handel: Ein wirksamer und funktionierender Datenschutz ist die Voraussetzung für erfolgreiche Kundenkontakte im Internet."
Die Förderrichtlinie kann im Internet unter http://www.ble.de (Rubrik Forschungsförderung / Innovationsförderung / Programm des BMELV) abgerufen werden.