Für die deutschen Ostseefischer sind vor allem die Quoten für Hering und Dorsch von besonderer Bedeutung. Sie erhöhen sich 2015 beim westlichen Hering um 12 Prozent, beim östlichen Hering sogar um 45 Prozent. Anders sieht die Situation bei Dorsch aus. Hier hatten die Wissenschaftler die Bestandssituation in den vergangenen Jahren deutlich positiver eingeschätzt als sie tatsächlich war. Deshalb beschloss der Rat jetzt - unter Berücksichtigung des Rückwurfverbots ab 1. Januar 2015 - beim westlichen Dorsch eine Quotenkürzung um 6,7 Prozent und beim östlichen Dorsch um 22 Prozent. Bei Scholle sollen die Fischer die gleiche Menge wie in diesem Jahr fangen können, bei Sprotte ist eine Quotenkürzung um 11 Prozent vorgesehen. Die Anzahl der Seetage, an denen die Fischer Fangreisen durchführen dürfen, bleibt gegenüber 2014 unverändert.
Staatssekretär Dr. Kloos begrüßte den von der Kommission vergangene Woche vorgelegten Mehrartenplan für die Ostsee, der die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte umfasst, ausdrücklich: "Dieser Vorschlag, der seit langem angekündigt war, wird die Planungssicherheit für unsere Ostseefischer deutlich verbessern."
Über die Gesamtfangmengen und Quoten entscheidet nach dem Lissabon-Vertrag allein der Rat. Eine Befassung des Europäischen Parlaments ist nicht vorgesehen. Grundlage der Vorschläge für die Fangmöglichkeiten im kommenden Jahr sind die wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES).