Die Verordnung schreibt das Anliegen der Eilverordnung aus dem Sommer 2015 fort und ist eine Verschärfung der gültigen EU-Regeln: Mit der Verordnung stärkt der Minister den Bienenschutz durch anspruchsvolle Anforderungen beim Saatgut von Wintergetreide, das außerhalb von Deutschland mit Neonikotinoiden behandelt wurde.
Die neue Verordnung zur Anwendung von Saatgut war notwendig geworden, weil die befristete Eilverordnung zum Bienenschutz aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung den Handel und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide unzulässig. Es ist aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern behandeltes Saatgut importiert und ausgesät wird. Dies soll die neue Verordnung dauerhaft verhindern.