„Ich erwarte, dass Japan das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von Ende März 2014 respektiert und sich an die in der Internationalen Walfangkommission (IWC) vereinbarten Regeln zum wissenschaftlichen Walfang hält. Es ist nicht akzeptabel, dass Japan jährlich Fangerlaubnisse für die Jagd auf 333 Zwergwale erteilt, obwohl dafür keine Genehmigung der IWC vorliegt. Das IGH-Urteil wird durch die Entscheidung Japans geradezu konterkariert.“
Hintergrund:
Nach der 2014 von der IWC verabschiedeten Resolution zum wissenschaftlichen Walfang dürfen keine weiteren Sondergenehmigungen für den Walfang im Rahmen bestehender oder neuer Forschungsprogramme erteilt werden, bevor der IWC-Wissenschaftsausschuss bestätigt hat, dass diese mit der IWC-Konvention vereinbar sind. Diese Bestätigung liegt jedoch für das neue japanische Forschungsprogramm NEWREP-A nicht vor. Im Gegenteil: Im Juni 2015 kam der IWC-Wissenschaftsausschuss zu dem Ergebnis, dass NEWREP-A den Erfordernissen der IWC-Konvention zum wissenschaftlichen Walfang nicht Rechnung trage, da es insbesondere an einer Rechtfertigung für die Anwendung tödlicher Untersuchungsmethoden fehle.
Japan hatte am 27. November 2015 der IWC mitgeteilt, dass es beabsichtige, Sondergenehmigungen zum wissenschaftlichen Walfang nach NEWREP-A zu erteilen. In diesem Rahmen sollen über einen 12-Jahreszeitraum jährlich 333 Zwergwale im Südpolarmeer gefangen und getötet werden. Neuseeland, das bereits an dem IGH-Verfahren gegen das alte japanische Forschungsprogramm JARPA II beteiligt war, will mit einer Demarche offiziell gegen die Wiederaufnahme des wissenschaftlichen Walfangs durch Japan protestieren. Dieser Demarche hat sich die EU heute angeschlossen.