Branchenexperten befürchten, dass die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus sowohl innerhalb als auch außerhalb Deutschlands deutlich gefährdet würde, wenn der Kommissionsvorschlag in der vorliegenden Form umgesetzt würde. "Um die ehrlichen Biobauern vor Betrügern zu schützen, müssen wir die Schwachstellen im jetzigen System angehen. Das steht außer Frage. Dafür müssen wir die Rechtsvorschriften der ökologischen Lebensmittelwirtschaft gezielt und problembezogen weiterentwickeln ohne das ganze System auf den Kopf zu stellen. Nur so erreichen wir in angemessener Zeit die erforderlichen Verbesserungen in den Rechtsgrundlagen beispielsweise zur Stärkung der Kontrolle von Drittlandsware", erklärte Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft.
"Die Chancen der Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft auf den Märkten für Bio-Produkte haben sich auf der Basis der europäischen Rechtsvorschriften in den beiden vergangenen Jahrzehnten sehr positiv entwickelt. Das soll auch in Zukunft so bleiben", so Schmidt. Die Entwicklungschancen dürften nicht durch unberechtigte und überzogene rechtliche Hürden wie gesonderte Schwellenwerte oder andere praxisfremde Regelungen behindert werden. "Der ökologische Landbau ist eine besonders nachhaltige Form der Landwirtschaft. Er leistet wichtige Beiträge sowohl zur Erhaltung und Schonung der natürlichen Ressourcen als auch zur Erhöhung der biologischen Vielfalt. Darüber hinaus fordert er die Anwendung hoher Tierschutzstandards und umfassende Kenntnisse in der guten landwirtschaftlichen Praxis für die Produktion sicherer Lebensmittel. Damit erbringt der ökologische Landbau wichtige gesellschaftliche Leistungen. Wir dürfen nicht riskieren, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe in Deutschland reihenweise wieder aus dem ökologischen Landbau aussteigen, weil sie die überzogenen Anforderungen schlichtweg nicht mehr erfüllen können", sagte Schmidt.
Hintergrundinformation
Der Legislativvorschlag der Kommission greift an einigen Stellen Forderungen des BMEL auf. So kann das generelle Verbot der Parallelproduktion von ökologischer und konventioneller Produktion innerhalb eines Betriebes einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kontrolle zu erleichtern und damit Betrug zu verhindern. Betriebe sollen sich künftig entscheiden, ob sie völlig auf den ökologischen Landbau umstellen oder bei der konventionellen Bewirtschaftung bleiben. Deutschland unterstützt die Kommission auch in ihrem generellen Bestreben, Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Die Einführung gesonderter Schwellenwerte für Rückstände aus im Ökolandbau nichterlaubter Betriebsmittel wäre jedoch sehr problematisch und mit einem extremen Kontrollaufwand verbunden. Deutschland lehnt daher die Einführung einer derartigen Regelung ab. Die deutsche Kritik richtet sich zudem gegen die vorgeschlagene rigorose und undifferenzierte Abschaffung fast aller Ausnahmeregelungen, die die Verordnung derzeit beispielsweise zur Berücksichtigung der besonderen klimatischen, geografischen oder biologisch-technischen Möglichkeiten erlaubt. Das würde in einigen Bereichen, beispielsweise wenn kein biologisch erzeugtes Saatgut erhältlich ist, dazu führen, dass dann Biolandbau künftig nicht mehr möglich ist. Kritisch sieht Deutschland auch die vollständige Ausgliederung der Rechtsregelungen zur Bio-Kontrolle aus den Rechtsregelungen zur Bioproduktion sowie die geplante Vielzahl delegierter Rechtsakte.