Am 19. Januar wird Aigner den Aktionsplan im Bundeskabinett vorstellen und anschließend die Pläne in einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag erörtern. Am 2. Februar steht im Kabinett die Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auf der Tagesordnung. Im Frühjahr sollen drei Punkte des Aktionsplans - die Meldepflicht für Labore, die Pflichthaftpflicht und das Dioxin-Monitoring - über das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
National zu regelnde Maßnahmen, wie die Zulassungspflicht für Betriebe, die Trennung der Warenströme und die Vorschriften für die Eingangsuntersuchungen der Rohstoffe, werden in den nächsten Wochen per Verordnung auf den Weg gebracht. Maßnahmen, die auf gemeinschaftlicher Ebene greifen sollen, wie das Frühwarnsystem für Dioxin und die Trennung der Warenströme, werden bereits in der kommenden Woche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und am 24. Januar mit den Agrarministern der EU-Mitgliedstaaten besprochen.