Hintergrund ist die neue europäische Spielzeugrichtlinie: Danach dürften Spielzeuge seit Juli 2013 teilweise mehr Schadstoffe enthalten als bisher in Deutschland zulässig. Nachdem die EU-Kommission einem Antrag der Bundesregierung, die strengeren deutschen Grenzwerte beibehalten zu können, nur teilweise zugestimmt hatte, hat die Bundesregierung im Mai 2012 eine Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. In einer ersten Eilentscheidung hat das EuG im Mai 2013 schon festgestellt, dass Deutschland seine über dem neuen EU-Standard liegenden nationalen Grenzwerte für Spielzeug vorerst weiter anwenden darf. Heute findet in Luxemburg die mündliche Verhandlung in der Hauptsache statt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Belastung von Spielzeug mit Arsen, Antimon, Blei, Barium und Quecksilber. In bestimmten Konzentrationen können diese Stoffe bei Kindern beispielsweise die Entstehung von Tumoren auslösen und das Zentralnervensystem schädigen.
Absenkung der Grenzwerte für Barium positiv, aber nicht ausreichend
Als Schritt in die richtige Richtung bewertet die Bundesregierung, dass die Grenzwerte für Barium in der Spielzeugrichtlinie zwischenzeitlich herabgesetzt wurden. So geschehen am 17. Juli 2013 durch eine Verordnung zur Änderung der Spielzeugrichtlinie. Doch auch diese Grenzwerte bleiben hinter dem bisherigen deutschen Schutzniveau zurück. Aus diesem Grund hält Deutschland auch diese punktuelle Verbesserung noch nicht für ausreichend und hat gegen die Verordnung gestimmt. In einem gemeinsamen Schreiben haben Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner der Kommission mitgeteilt, dass Deutschland den nach wie vor strengeren nationalen Grenzwert für Barium in Spielzeugmaterialien beibehalten wird. Einen entsprechenden Antrag werde die Bundesregierung in Kürze einreichen und damit die sogenannte Schutzklausel ziehen, um Kinder vor möglichen zusätzlichen Belastungen zu schützen.