Der Beschluss der Agrarminister basiert auf dem Konzept für die nationale Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitk (GAP), das die damalige Bundesministerin Ilse Aigner Anfang Juli vorgelegt hatte. Im Mittelpunkt steht dabei eine regional ausgewogene Verteilung der Finanzmittel sowie eine gezielte und stärkere Förderung der bäuerlichen unternehmerischen Landwirtschaft. Außerdem setzt der Bund bei der nationalen Umsetzung auf ein wirksames Greening ohne pauschale Flächenstilllegungen, die gezielte Unterstützung junger Landwirte sowie eine schrittweise Angleichung der Direktzahlungen in ganz Deutschland. Hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raums begrüßt der Bund den Durchbruch bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder. Mit dem einstimmigen Beschluss der Länderagrarminister besteht jetzt die Chance auf eine lückenlose Fortführung der Maßnahmen.
"Am Ende haben die Länder nach langen Diskussionen eine deutschlandweit tragbare Lösung gefunden, die allen Regionen gerecht wird", sagte Bleser. Zu der von den Bundesländern einvernehmlich beschlossenen Umschichtung von 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten in die zweite Säule, sagte Bleser: "Die an die Einhaltung von Umweltauflagen gebundenen Direktzahlungen leisten mit durchschnittlich 40 Prozent einen wichtigen Beitrag zum Einkommen und zur Risikovorsorge der Landwirte. Sie sind gerade für die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe und für die Bewirtschaftung der von der Natur benachteiligten Gebieten von großer Bedeutung. Die Länder stehen daher in der Verantwortung, die umgeschichteten Mittel - wie zugesagt - zweckgebunden einzusetzen und insbesondere Grünland und die Bewirtschaftung in benachteiligten Regionen zu fördern. Die Bundesländer müssen auch in Zukunft ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltorientierten Landwirtschaft leisten. Die zusätzlichen Mittel aus der Umverteilung dürfen der Landwirtschaft nicht durch Kürzungen an anderer Stelle verloren gehen", sagte Bleser.
Im Interesse der Landwirte, aber auch von Umwelt und Natur, wird die Bundesregierung nun alles daran setzen, die notwendigen Gesetze zur Umsetzung der Agrarreform möglichst zügig gemeinsam mit dem Bundestag und dem Bundesrat auf den Weg zu bringen.
Hintergrundinformationen zum weiteren Vorgehen
Das EU-Parlament und der EU-Agrarrat werden der europäischen Agrarreform aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr formell zustimmen. Derzeit erarbeitet die EU-Kommission weitere für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten erforderliche Rechtsakte. Gleichzeitig bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium parallel die notwendigen Rechtstexte für die nationale Umsetzung vor. Auf der Grundlage des Beschlusses der Agrarminister können diese Arbeiten nun weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es, dass die Reform im Jahr 2015 vollständig zum Tragen kommt. Für das Jahr 2014 sind Übergangsregelungen vorgesehen, die eine kontinuierliche Förderung gewährleisten. Damit einige Aspekte der Reform, zum Beispiel die Zusatzförderung der ersten Hektare, schon 2014 angewandt werden können, hat sich der Bund in Brüssel erfolgreich für entsprechende Regelungen stark gemacht. Auch hier können die Vorarbeiten für die Umsetzung in nationales Recht nun zügig voranschreiten.