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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Statement von Bundesminister Christian Schmidt zur Nitrat-Klage der EU-Kommission und zum Klimaschutzplan

(lifePR) (Berlin, )
Zur Düngeverordnung

Wir haben zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein Paket an Maßnahmen auf den Weg gebracht:
1. Wir haben das DüngeGesetz bereits Ende letzten Jahres im Kabinett beschlossen. Damit haben wir die Grundlage für die Düngeverordnung geschaffen.
2. Wir haben in einer für die Landwirtschaft schwierigen Phase den Entwurf der Düngeverordnung vorgelegt.

Dieser Entwurf liegt der EU-Kommission seit Ende 2015 zur Notifizierung vor.
Mein Ziel ist es, mit der Düngeverordnung einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits - und praktikablen Lösungen für die Bauern andererseits zu schaffen. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die EU-Kommission der Bundesregierung zur Düngeverordnung Anmerkungen geschickt. Dazu befinden wir uns mit der EU im ständigen Austausch.

Parallel dazu setzen wir die Strategische Umweltprüfung (SUP) fort:
Der Umweltbericht wurde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Bis Ende November können betroffene Behörden und die betroffene Öffentlichkeit zum Umweltbericht Stellung nehmen.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen soll im Dezember 2016 ein fortgeschriebener, ressortabgestimmter Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
Parallel zu unserem ständigen Austausch hat die Europäische Kommission Ende April 2016 beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren Klage zu erheben.

Die Klageschrift wurde der Bundesregierung am 31. Oktober förmlich zugestellt. Derzeit wird die Klageschrift der EU-Kommission geprüft. Wir haben als Bundesregierung nun zwei Monate Zeit, dem Europäischen Gerichtshof zu antworten.
Ob die Klageschrift der EU-Kommission Auswirkungen auf die Regelungen des Entwurfs der Düngeverordnung haben wird, kann erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt werden. Ich appelliere an alle Beteiligten: Es muss in unser aller Interesse sein, zeitnah und gemeinsam eine praxistaugliche Düngeverordnung zu verabschieden, statt sich von Brüssel verurteilen zu lassen.

Mein Ziel ist und bleibt es, mit der Düngeverordnung einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen und einer praktikablen Lösung für die Landwirte zu schaffen.  

Zum Klimaschutzplan 2050

Wir haben dieses gemeinsame Ziel: Die Veränderung unseres Klimas zu begrenzen. Die Landwirtschaft hat selbst ein großes Interesse am Klimaschutz. Wie keine andere Branche sind wir direkt betroffen von den Auswirkungen des Klimawandels und deswegen auch Teil der Lösung. Deswegen werde ich bereits am Freitag nach Marrakesch Klimakonferenz reisen. Die Agenda 2030 und der Pariser Klimavertrag zeigen: Beim Klimaschutz sind Land- und Forstwirtschaft Teil der Lösung. Unsere Landwirtschaft arbeitet mit der Natur und nicht gegen sie. Land- und Forstwirtschaft leisten bereits einen essentiellen Beitrag für den Klimaschutz, etwa durch die Speicherung von Kohlenstoffdioxid im Boden, im Wald und in Holzprodukten und in der Nutzung von nachwachsenden und nachhaltigen Rohstoffen.

Klar ist aber: Hochwertige Lebensmittel lassen sich nicht mit Null Emissionen herstellen. Ernährungssicherung ist Kernaufgabe der Landwirtschaft. Ich freue mich, dass unsere konstruktiven Bemühungen auf fruchtbaren Boden bei meiner Kollegin Hendricks gefallen sind und: Ich kann Ihnen heute hier sagen: Frau Hendricks und ich haben uns auf einen Klimaschutzplan geeinigt.

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