Sie haben in Deutschland das Recht, Arzneimittel für die von Ihnen behandelten Tiere zu beziehen, vorrätig zu halten und an Tierhalter abzugeben (sogenanntes tierärztliches Dispensierrecht). Dies führt wiederholt zu Diskussionen in der Gesellschaft und zwischen Fachleuten. Bisweilen wird unterstellt, dass das Dispensierrecht einen Anreiz zur vermehrten Anwendung von Antibiotika darstellen könnte.
Am Dienstag, 7. Oktober 2014, nimmt Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, ein Gutachten in Empfang, in dem der Themenkomplex des tierärztlichen Dispensierrechts neutral aufgearbeitet wurde. Zu einem Fototermin mit Kurzstatements von Staatssekretärin Flachsbarth und den Gutachtern laden wir Sie herzlich ein:
Am: Dienstag, 7. Oktober 2014
um: 12:30 Uhr
im: Pressezentrum BMEL, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin.
Erstellt wurde das Gutachten von dem Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG gemeinsam mit Prof. Dr. Rolf Mansfeld von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Gutachten beleuchtet die Historie und die Hintergründe des Dispensierrechts und zeigt die Vor- und Nachteile aus der Praxis auf. Es beinhaltet verschiedene Szenarien und deren mögliche Auswirkungen.
Auf Basis des neutralen Gutachtens soll am 4. Dezember 2014 ein eintägiger Fachdiskurs zum tierärztlichen Dispensierrecht mit allen betroffenen Interessengruppen stattfinden. Ziel des Fachdiskurses ist eine fundierte Meinungsbildung über die künftige Rolle des tierärztlichen Dispensierrechts im Gesamtgefüge des Tiergesundheits- und Arzneimittelrechts.
Wir bitten um Anmeldung bis 7. Oktober, 11 Uhr unter pressestelle@bmel.bund.de