Mit der Verordnung sollen die Qualität und Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln verbessert werden. "Die neue Verordnung sichert in Einklang mit den bestehenden Rechtsvorschriften, dass unser Kontrollsystem auch bei einem stetig wachsenden Markt mit immer komplexeren Strukturen dauerhaft funktioniert. Damit wollen wir auch in Zukunft die bewährte Qualität der Kontrollen, ein hohes Verbraucherschutzniveau und einen lauteren Wettbewerb zwischen den Kontrollstellen gewährleisten", sagte Bleser.
Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im Zulassungsverfahren. Die neuen Vorgaben machen außerdem das Vorgehen der Kontrollstellen bei der Risikoeinstufung von Unternehmen sowie das Niveau der daraus resultierenden Maßnahmen vergleichbarer. Auch die Bestimmungen für die Probenahme und Analyse sind risikoorientiert anzuwenden. Mit diesen Methoden können Spuren von Stoffen nachgewiesen werden, die im ökologischen Landbau nicht erlaubt sind und auf eventuelle Mängel in der Herstellung eines Erzeugnisses oder seiner Bestandteile hinweisen. Mit unternehmensübergreifenden Warenflusskontrollen sollen unredliche Absichten und Handlungen unterbunden werden, bei denen insbesondere versucht wird, nichtökologische Erzeugnisse in den ökologischen Warenstrom einzuschleusen. Dabei verfolgen die Kontrollstellen die Erzeugnisse über mehrere Stufen der Produktionskette, um die ökologische Authentizität der Produkte zu überprüfen .
Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen, beispielsweise bei einem Kontrollstellenwechsel, und schreibt Anforderungen an Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest. "Mit der neuen Verordnung wird das bereits bestehende Netz gut funktionierender Kontrollen noch engmaschiger", sagte Peter Bleser im Anschluss an die Entscheidung des Bundesrates.
In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.