Mit der Kennzeichnungsangabe "Ohne Gentechnik" dürfen seit Mai 2008 tierische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn - für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Gewinnung des Lebensmittels - auf gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet wurde.
Im August 2009 hatte Bundesverbraucherschutzministerin Aigner das "Ohne Gentechnik"-Logo der Öffentlichkeit vorgestellt und gleichzeitig angekündigt, die Verwaltung des Logos künftig einem Verein zu übertragen. Mit der Einführung des Logos durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurde auch dem Wunsch der Verbraucherverbände und Teilen der Lebensmittelwirtschaft entsprochen. Das "Ohne Gentechnik"-Logo ist als Marke in Deutschland, der Schweiz und Österreich eingetragen und bislang durch das BMELV vergeben worden.
Eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, ist nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts gegenwärtig nicht möglich. Eine solche Regelung kann nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Um in der Zwischenzeit in Deutschland diese Lücke zu schließen, erhält die Wirtschaft mit dem "Ohne Gentechnik"-Logo die Möglichkeit, freiwillig Transparenz zu schaffen. Mit Hilfe dieses Logos sind Produkte ohne Gentechnik für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar.
Weitere Informationen, insbesondere über die Kriterien für die Vergabe des Logos, finden Sie im Internet unter www.bmelv.de