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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Wald schützen und Waldbesitzer stärken

Bundesminister Schmidt bringt neues Wald- und Jagdgesetz auf den Weg

(lifePR) (Berlin, )
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte dazu: "Unsere Maxime heißt schützen und nützen. Der Wald bringt uns wirtschaftliche Erträge und Erholung, dient dem Klimaschutz und beherbergt eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Mit dem neuen Gesetz haben wir es geschafft, insbesondere die Bewirtschafter kleinerer Waldflächen bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Mein Ziel ist die Stärkung insbesondere der Besitzer kleinerer Wälder und die Sicherung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Jagd."

Die geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes trägt dafür Sorge, dass den Waldbesitzern bei den der Holzvermarktung vorgelagerten forstlichen Dienstleistungen (z.B.Markierung der Bäume) eine qualifizierte Beratung auch durch staatliche Förster angeboten werden kann. Die Bewirtschafter von kleineren Waldflächen unterstützt das geplante Gesetz dabei, eigenverantwortlich die mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung verknüpften Gemeinwohlleistungen zu erbringen. Der Gesetzentwurf betont ausdrücklich die Bedeutung des privaten Waldbesitzes sowie der Forstbetriebsgemeinschaften für die Daseinsvorsorge im Cluster Forst und Holz.

Mit den Änderungen des Bundesjagdgesetzes setzt das BMEL unter anderem seine Vorstellungen für eine Minimierung des Bleis in Jagdmunition um, die gleichzeitig Anforderungen des Tierschutzes berücksichtigen. Zusätzlich werden die Inhalte der Jägerausbildung und der Prüfung an zeitgemäße Anforderungen angepasst.

Die Ressortabstimmung über den Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) und des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist abgeschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht noch heute in die Länder- und Verbändebeteiligung. Für Mitte März sind die Anhörungen der Länder und Verbände geplant. Anschließend ist die Befassung durch das Bundeskabinett und die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen.

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