Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwut-Schutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zu Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potenziell Tollwut-infizierten Tieren hatte. Mit der neuen Verordnung gilt seit dem 29. Dezember 2014 für private Transporte von Hundewelpen dieselbe Regelung wie für gewerbliche. Hintergrund sind Berichte der Kontrollbehörden, nach denen in der Vergangenheit wiederholt Handelstiere als Heimtiere deklariert und unter den erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs transportiert wurden.
Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen frühestens nach Deutschland transportiert werden. Bei privaten Transporten reicht die Dokumentation der Impfung im Heimtierpass aus, bei gewerblichen muss zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Die neuen Regelungen gelten auch für Katzen und Frettchen. Sie betreffen den Transport aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nach oder durch Deutschland.