Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können. Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei "Street View" unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.
"Privates muss privat bleiben. Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen", erklärte Bundesministerin Aigner nach dem Treffen. Es sei ein wichtiges Ziel, "dass von dem Widerspruch auch jene Menschen Gebrauch machen können, die keinen Zugang zum Internet haben", so Aigner. Google habe zugesagt, dass die zuverlässige Bearbeitung der Widersprüche unabhängig davon erfolge, ob diese per E-Mail oder Post bei dem Unternehmen eingehen. Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger auch nach der geplanten Freischaltung des Internetdienstes weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch bei Google einzulegen.
Widerspruchsformulare und weitere Informationen über "Google Street View" im Internet unter www.bmelv.de