Kleingärten haben in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition. Neben der Erholung, die sie gerade in urbanen Gebieten ermöglichen, sind sie auch ein wichtiger Faktor für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt seit 1983 das Bundeskleingartengesetz. Danach können Kleingärten zu gärtnerischem Anbau für den Eigenbedarf und zur Erholung genutzt werden. Ein einzelner Kleingarten soll zudem nicht größer sein als 400 Quadratmeter.
Quellen:
BMEL, Bundesverband deutscher Gartenfreunde e. V.,
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin