Bund und Länder haben sich im Krisenstab auf ein einheitliches, risiko-orientiertes Vorgehen zum Schutz vor der Vogelgrippe geeinigt.
Das bedeutet konkret:
1. Die Aufstallung werden die Bundesländer in den Regionen anordnen, wo die Wahrscheinlichkeit eines Virus-Eintrages hoch ist.
2. Die Bund-Länder-Taskforce stimmt mit den Ländern ein einheitliches Maßnahmenbündel für die Risikogebiete ab.
3. Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben werden erhöht.
Wir beobachten das Geschehen intensiv. Über das weitere Vorgehen wird im Zentralen Krisenstab beraten.
Heute werde ich das Thema Vogelgrippe hier in Brüssel auf die Agenda setzen. Mit meinen europäischen Kollegen - vor allem mit unseren direkten Nachbarn - werde ich mich darüber abstimmen.