"Die Kinderrechtskonvention ist Richtschnur und Gradmesser für die Kinderfreundlichkeit in Politik und Gesellschaft", sagte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder heute (Freitag) aus Anlass des Jahrestages. "Die in der Konvention festgeschriebenen Rechte sind in Deutschland allesamt vollständig umgesetzt worden. Das zeigt: Diese Kinderrechte sind ein kostbares Gut, dem in Deutschland eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Gleichwohl gibt es immer wieder Verstöße, denen wir mit konkreten Maßnahmen entgegentreten müssen. Ich werde deshalb noch in diesem Jahr ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorlegen, das Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexueller Ausbeutung schützen und Familien mit professionellen Hilfsangeboten unterstützen soll."
Die Bundesregierung kommt den in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechten mit vielfältigen Maßnahmen nach. Diese sind beispielsweise:
Art. 2: Diskriminierungsverbot
Förderung von gleichen Chancen für alle Jugendlichen. Mit der Förderung des neuen Modellprogramms "Jugend Stärken: Aktiv in der Region" sollen Lücken bei den bestehenden Angeboten am Übergang von der Schule in die Ausbildung für alle Jugendlichen, die Unterstützung brauchen, unter kommunaler Verantwortung geschlossen werden.
Art. 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Erstellung des Staatenberichts zur VN-Kinderrechtskonvention. In die Erarbeitung des Dritten und Vierten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland wurden erstmalig auch Kinder und Jugendlichen einbezogen.
Die Bundesregierung hat mit dem "Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" (NAP) wichtige Impulse für mehr Kindergerechtigkeit in Deutschland gesetzt und einen gesellschaftlichen Prozess angestoßen, an dem sich alle politischen Ebenen, Nichtregierungsorganisationen und Verbände, Vertreter der Wissenschaft sowie Kinder und Jugendliche beteiligen.
Art. 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
"Dialog Internet - Aufwachsen mit Internet". In einem offenen Diskurs mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erarbeitet das Bundesfamilienministerium innovative Handlungsempfehlungen für eine zeitgemäße Kinder- und Jugendnetzpolitik, damit Kinder und Jugendliche umfassend an der Informationsgesellschaft teilhaben, ihre Chancen nutzen können und gleichzeitig vor den Gefahren des Internets geschützt werden.
Art. 19: Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch
Das neue Bundeskinderschutzgesetz wird noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Durch die Stärkung von Prävention und Intervention soll der Schutz der Kinder verbessert werden. Dabei geht es um die wirkungsvolle Abwendung erkennbarer Gefährdungen eines Kindes ebenso wie um flächendeckende Hilfeangebote für Familien. Die Bundesfamilienministerin setzt hier insbesondere auf die gesetzliche Verankerung Früher Hilfen für Eltern und Kinder und den Ausbau eines dichten Unterstützungsnetzwerks.
Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch. Die Bundesministerinnen Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Annette Schavan erarbeiten mit Expertinnen und Experten vielschichtige Handlungsempfehlungen in den Bereichen Prävention, Intervention, Information, Opferschutz, Strafverfolgung und Forschung, die auch Eingang in den Aktionsplan II der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung finden werden.
Art. 29: Recht auf Bildung
Ausbau der Kinderbetreuung. Der Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland geht weiter voran. Bund, Länder und Kommunen hatten sich 2007 darauf geeinigt, insgesamt 750.000 Plätze bis 2013 zu schaffen. Die Mittel des Bundes sind auf diese Größenordnung hin kalkuliert. Wenn auch alle anderen Beteiligten sich an ihre Zusagen halten, kann der Ausbaubedarf in diesem Umfang befriedigt werden. Ziel des Ausbaus ist es, Kindern schon früh den Zugang zu Bildung, Förderung und Teilhabe an der Gesellschaft zu eröffnen.
"Offensive Frühe Chancen". Frühe Sprach- und Integrationsförderung ist das Ziel des Ausbaus von bis zu 4.000 Kindertageseinrichtungen zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration?" Hierfür werden von 2011 bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die VN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 5. April 1992 in Kraft getreten. Der VN-Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen VN-Konventionen.