"Heute nutzen fast 80 Prozent der Familien mit Kinderzuschlag diese neue, zielgenau auf die Förderung der Kinder ausgerichtete Leistung. Das ist ein großer Erfolg", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Damit hat sich mein Einsatz gelohnt, das Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur für Kinder in der Grundsicherung oder Sozialhilfe vorzusehen, sondern auch den Familien mit geringen Einkommen im Kinderzuschlag und Wohngeld zu ermöglichen."
Weiterhin zeigt der "Monitor Familienforschung", dass der Kinderzuschlag als Familienleistung geschätzt und Leistungen der Grundsicherung vorgezogen wird. Der Kinderzuschlag erreicht häufig Familien mit mehr als zwei Kindern (48 Prozent der Nutzer) und wird meist nur vorübergehend bezogen, wenn die Kinder noch klein sind. In dieser Zeit ist der Kinderzuschlag mit seinen bis zu 140 Euro pro Kind für die Familien aber von hoher Bedeutung für ihre wirtschaftliche Stabilität.
Der Sprung aus dem Kinderzuschlag gelingt am häufigsten, wenn auch die Mutter eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat.
Das Bundesfamilienministerium hat die Einführung und weitere Entwicklung dieser neuen Leistung wissenschaftlich begleitet. In einer Panelstudie wurden dieselben Familien zu drei verschiedenen Zeitpunkten nach Nutzung, Wirkung und Bewertung befragt. Danach können nun fast alle Kinder an eintägigen Schul- und Kitaausflügen teilnehmen, und der Verzicht auf Nachhilfe, mehrtägige Ausflüge und das gemeinsame Mittagessen wird um bis zu 70 Prozent vermindert.
Im März 2011 sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt worden, um Bildung und gesellschaftliches Mitmachen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder im Sozialrecht stärker zu berücksichtigen. Das Paket umfasst eintägige Schul- und Kita-Ausflüge, mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten, den persönlichen Schulbedarf, die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule, außerschulische Lernförderungen (Nachhilfe), einen Zuschuss zur Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung sowie die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel durch Besuch einer Musikschule, Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Teilnahme an Kursen.
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