"Ich begrüße den Beschluss zum Erhalt der Gräber derjenigen Sinti und Roma, die vom Nationalsozialistischen Regime als Volksgruppe aus rassistischen Gründen verfolgt wurden. Das sind wir den Toten und ihren Nachkommen schuldig," sagte Bundesministerin Manuela Schwesig. "Mein Haus wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den Ländern eine Regelung erarbeiten, damit dieser Beschluss schnell umgesetzt werden kann."
Die Umsetzung kann unter Wahrung verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundes und der Länder ohne gesetzliche Änderungen kurzfristig erfolgen. Die Zuständigkeit der Länder für eine Regelung des Ruhgerechtes bleibt dabei unberührt, auch die Gesetzgebungskompetenz bleibt bei den Ländern. Die noch im Detail auszuhandelnde Vereinbarung soll sich an die Regelung für die verwaisten jüdischen Friedhöfe aus der Vorkriegszeit orientieren. Bundesweit sind etwa 3.000 Grabstätten betroffen. Der Bund erklärte sich bereit, den Ländern 50 Prozent der entstehenden Kosten zu erstatten.