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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: "Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell - deswegen bleibt seine Struktur unangetastet"

Zahlen zum Elterngeld bestätigen Politik des Bundesfamilienministeriums zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(lifePR) (Berlin, )
"Das Elterngeld ist eine Erfolgsgeschichte", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, anlässlich neuer Daten des Statistischen Bundesamtes zum Elterngeld. "Die Zahlen zeigen uns, dass es weitgehend von Müttern und Vätern genutzt wird, die arbeiten gehen. Damit erfüllt es seine Funktion als Einkommensersatz nach der Geburt eines Kindes. Und das bleibt auch so. Denn trotz aller Sparanstrengungen: Die grundlegende Struktur des Elterngeldes ändert sich nicht. Eltern können sich also darauf verlassen, dass es der Staat auch in Zukunft jungen Familien ermöglicht, Zeit mit dem Kind zu verbringen und die Aufgaben in der Familie und Erziehung partnerschaftlich aufzuteilen", so Kristina Schröder.

Nach heute veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes erhalten Familien im Schnitt 699 Euro Elterngeld. Bei Vätern und Müttern, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, sind es sogar 922 Euro durchschnittlich. Fast zwei Drittel der Elterngeldberechtigten (62 Prozent) waren vor der Geburt erwerbstätig. Zudem nehmen sich mit dem Elterngeld immer mehr Väter Zeit für ihre Kinder: Mit dem erneuten Anstieg des Väteranteils auf 19,9 Prozent (Bezug im 1.Quartal 2010 beendet) gegenüber 18,6 Prozent im Durchschnitt des Jahres 2009 setzt sich diese positive Entwicklung fort.

Das Elterngeld bleibt nach den geplanten Modifizierungen durch die Sparbeschlüsse der Bundesregierung für Väter weiterhin attraktiv. Der Höchstsatz von 1800 Euro wird nicht gekürzt. Erst ab einem bereinigten Nettoeinkommen von 1240 Euro wird die Lohnersatzquote von 67 auf 65 Prozent abgeflacht. Auch das Mindestelterngeld von 300 Euro ändert sich nicht, es wird allerdings bei Hartz IV-Empfängern angerechnet - so wie das beim Kindergeld bereits geschieht. Dies ist keine Benachteiligung, denn Leistungen nach dem SGB II dienen der Absicherung des Bedarfs. Bezieht der erwerbsfähige Hilfebedürftige zusätzliche Einkünfte, werden diese angerechnet.

Weitere Informationen zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Familien sowie zum Elterngeld finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de und www.familien-wegweiser.de.
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