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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: "Kinder brauchen Schutz von Anfang an"

Fachdialog "500 Tage Bundeskinderschutzgesetz" in Berlin

(lifePR) (Berlin, )
Rund 500 Tage nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes lädt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, zu einer ersten Bilanz. Ziel des Gesetzes ist es, durch Unterstützungsangebote und verlässliche Netzwerkstrukturen den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern.

Bei der heutigen (Mittwoch) Veranstaltung "500 Tage Bundeskinderschutzgesetz - Erfolge und Potentiale" in Berlin diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Ländern, Kommunen, Jugendämtern und der Wissenschaft die ersten Wirkungen des Gesetzes.

"Kinder brauchen Schutz von Anfang an", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Mit dem Bundeskinderschutzgesetz haben wir die Rahmenbedingungen dafür verbessert, dass Kinder bestmöglich geschützt sind. Wir bauen auf eine enge Zusammenarbeit aller, die für einen effektiven Kinderschutz verantwortlich sind.

Eine ganz besonders wichtige Rolle nehmen dabei die Familienhebammen ein. Sie begleiten Familien im ersten Lebensjahr des Kindes, wenn sich abzeichnet, dass die Eltern überfordert sind und von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen würden. Ich freue mich deshalb besonders, dass inzwischen fast 1.600 Familienhebammen fortgebildet wurden."

"Das Bundeskinderschutzgesetz hat die richtigen Impulse gesetzt und zu einem regelrechten Innovationsschub in den Jugendämtern geführt. Die Jugendämter haben mit dem Gesetz den Auftrag erhalten, in ihren Kommunen starke Netzwerke zu knüpfen, damit kein Kind durch die Maschen fallen kann. Heute schon können wir beobachten, dass dadurch vielerorts die Sensibilität für das Wohl von Kindern weiter gewachsen ist - in Kitas, in Arztpraxen, in der Nachbarschaft und an vielen anderen Orten, wo Kinder sind," betont Birgit Zeller, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es stärkt den nachhaltigen und aktiven Schutz von Kindern in Deutschland. Dabei setzt es gleichermaßen auf Prävention und Intervention. Frühe Hilfen, insbesondere der Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen und die Weiterentwicklung verlässlicher Netzwerke sollen dafür sorgen, dass Familien praktisch und alltagsnah unterstützt werden und Kinder gesund und sicher aufwachsen können.

Insgesamt stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Zeitraum 2012 bis 2015 177 Millionen Euro für den bundesweiten Ausbau des Familienhebammennetzwerkes zur Verfügung. Mit diesem Geld entstehen vor Ort viele neue Konzepte und Angebote, mit denen junge Familien wirksam unterstützt werden.

Bei der Fachveranstaltung "500 Tage Bundeskinderschutzgesetz - Erfolge und Potentiale" in Berlin präsentieren sechs Jugendämter aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands erfolgreiche Beispiele, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wurde. Die Jugendämter in Deutschland werden das Thema Kinderschutz auch im Rahmen ihrer Aktionswochen im Juni 2013 aufnehmen. Diese stehen unter dem Motto "Das sind uns die Kinder wert!". In den Aktionswochen werden örtliche und regionale Schwerpunkte der Jugendämter vorgestellt. Hierzu gehören der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Kinderschutz, die Hilfen zur Erziehung und die Vernetzung der Akteure, die für das Wohl der Kinder Verantwortung tragen.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31.Dezember 2015 einen Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vorzulegen.

Weitere Informationen zum Kinderschutz und zum Bundeskinderschutzgesetz finden Sie unter www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de>.

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