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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zufrieden mit Kompromiss zum Bundeskinderschutzgesetz

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundesregierung hat am 30. November 2011 den Vermittlungsausschuss zum Bundeskinderschutzgesetz angerufen, nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November 2011 dem Gesetz weder zugestimmt noch den Vermittlungsausschuss angerufen hat.

Gestern Abend haben Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Sozialministerin Manuela Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, mit Vertreterinnen und Vertretern Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Lösungsvorschlag entwickelt, der heute (Dienstag) dem Vermittlungsausschuss übermittelt wird.

"Mit dieser Einigung haben wir den Weg für die dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz frei gemacht. Der Bund hat seine Zusage, die Finanzierung dauerhaft auf sichere Grundlagen zu stellen, gestern Abend noch einmal bekräftigt und mit Zahlen unterlegt. Wir haben mit dem jetzigen Kompromiss zum Kinderschutzgesetz etwas zustande gebracht, was in der letzten Legislaturperiode noch an der Vielstimmigkeit unter den Parteien im Bund und in den Ländern krachend gescheitert war. Ich bin dankbar, dass wir alle uns auf den Kern unseres Anliegens besonnen haben, nämlich Kindern zu helfen, damit sie nicht zu Opfern von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Missbrauch und Gewalt werden", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es würde mich sehr freuen, wenn der Vermittlungsausschuss morgen unseren Vorschlägen folgen würde. Dann kann das Gesetz pünktlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten."

Der Bund hat sich bereit erklärt, die Bundesinitiative "Familienhebammen" auf die Unterstützung von Netzwerken Früher Hilfen zu erweitern. Zudem hat der Bund verbindlich zugesagt, sein finanzielles Engagement im Bereich "Frühe Hilfen" und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern auch nach Ablauf des Modellprogramms über 2015 hinaus dauerhaft fortzuführen. Auch die dafür bereit gestellten Mittel des Bundes wurden deutlich erhöht. So wird der Bund für die Bundesinitiative die bereits für die Jahre 2012 bis 2015 vorgesehenen Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 45 Millionen Euro und ab dem Jahr 2014 dauerhaft auf 51 Millionen Euro jährlich erhöhen. Damit trägt der Bund über die Hälfte der Mehrbelastungen, die durch das Gesetz bei den Ländern und Kommunen entstehen.

Auch bei der Qualitätsentwicklung haben sich Bund und Länder auf eine gute Lösung verständigt. Der Kompromissvorschlag stellt eine zügige Umsetzung von fachlichen Standards sicher, weil er auf der einen Seite dem Anliegen der Länder entsprechend ein unbürokratischeres Verfahren ermöglicht. Auf der anderen Seite setzt die Lösung aber auch vollumfänglich die Ziele des Bundes und des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" um. Denn die Verbindlichkeit von Qualitätsstandards wird sich im gesamten Leistungsspektrum freier Träger unabhängig von der Finanzierungsform steigern.

"Mir ist es wichtig, dass das Bundeskinderschutzgesetz umgesetzt wird und seine Verbesserungen auch tatsächlich bei den Kindern und Familien ankommen", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Für einen besseren Schutz unserer Kinder sind wir an die Grenzen unserer Möglichkeiten gegangen und übernehmen den überwiegenden Teil der Kosten des Gesetzes."
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