"Die Mehrgenerationenhäuser leisten hervorragende Arbeit", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues. "Mit dem Folgeprogramm stellen wir sicher, dass die Mehrgenerationenhäuser auch in Zukunft mit ihrer Arbeit den Zusammenhalt der Generationen nachhaltig stärken und ihre Türen für Menschen jeden Alters offen stehen. Ich erwarte rege Beteiligung an dem heute gestarteten Interessenbekundungsverfahren, denn jetzt haben alle Mehrgenerationenhäuser die Chance, ihre Konzepte und Ideen zur Weiterentwicklung und zur Sicherung des Weiterbestandes einzureichen."
Inhaltlich setzt das Bundesfamilienministerium mit dem Folgeprogramm neue Schwerpunkte für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:
- Alter und Pflege: Beratungsangebote für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen
- Integration und Bildung: Integrationsfördernde und bildungsunterstützende Angebot
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ausbau des Mehrgenerationenhauses als die Drehscheibe für familiennahe Dienstleistungen der Kommune
- Freiwilliges Engagement: Stärkere Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Initiativen
Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser können an dem neuen Programm teilnehmen, eines für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Das Ziel ist, dass die Häuser wie im bisherigen Aktionsprogramm jeweils einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro erhalten. Aus Bundes- und ESF-Mitteln werden davon pro Mehrgenerationenhaus 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Anteil der Kommunen in Höhe von 10.000 Euro kann auch durch eine mietfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten geschehen. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen geschaffen, dass jedes Mehrgenerationenhaus Bundesfreiwillige einsetzen und entsprechende Stellen anbieten kann.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de <http://www.mehrgenerationenhaeuser.de> und www.bafza.de <http://www.bafza.de>.