Die zusätzlichen Mittel werden für Therapien, sozialrechtliche Beratungen sowie die anfallenden Dolmetscherkosten verwendet.
"Flüchtlinge haben Schlimmes auf der Flucht erlebt, sind oft traumatisiert und benötigen psychotherapeutische Behandlung und Hilfe, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten. Besonders betroffen sind dabei Frauen und Kinder, die sexualisierte Gewalt sowie Gewalt durch Folter und Verfolgung erfahren haben. Ihnen muss möglichst schnell geholfen werden. Das ist wichtig um auch Kraft zu schöpfen und ein Leben in Sicherheit zu führen, das auch neue Perspektiven bietet. Das ist wichtig für die Integration. Ich freue mich sehr, dass wir mit den zusätzlichen Mitteln die Folteropferzentren in ihrer wertvollen Arbeit unterstützen", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Durch die zusätzlichen Mittel können nun insgesamt 15.000 Menschen behandelt werden. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Unterstützung für von Gewalt betroffener Frauen und Kinder.
Ganz praktisch ermöglichen die zusätzlichen Mittel die Schulung von Sprach- und Kulturmittlern, erlauben es den Behandlungszentren weitere Psychologen, Psychotherapeuten und Traumaspezialisten einzustellen und beispielsweise spezielle Beratungsräume für Frauen und Kinder einzurichten, in denen Spiel- Musik- oder Gesprächstherapien stattfinden können, die zur Genesung der Opfer beitragen.