"Obwohl wir als Bund alle unsere finanziellen Zusagen nachweislich bereits eingehalten haben, tun wir weiterhin alles in unserer Macht stehende, damit alle Länder und Kommunen den Rechtsanspruch zum 1. August erfüllen können", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Dabei geht es nicht darum, nur 'irgendwelche' Betreuungsplätze zu schaffen, sondern es geht darum, gute Plätze zu schaffen. Der Maßstab vor Ort muss lauten: Fühlen sich die Kinder wohl? Werden sie individuell gefördert? Werden die Eltern als Partner angesprochen und verstanden? Das sind die Fragen, die sich in den Initiativen des Anschwung-Programms stellen, denn bedarfsgerechte Betreuung heißt auch: qualitativ hochwertige Betreuung."
Mehr als 500 Expertinnen und Experten für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sowie aus Verwaltung, Politik und Wissenschaft nehmen an dem Kongress teil. Unter Ihnen sind auch mehr als 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Kindertageseinrichtungen, etwa 90 aus kommunalen Ämtern und fast 20 aus Ämtern und Behörden auf Landesebene. In mehr als 30 Workshops und Diskussionsrunden geht es um Themen wie Zusammenarbeit von Kita und Schule, Inklusion, Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, Qualität in der Kindertagespflege und in der Kita und auch Zusammenarbeit mit Eltern.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.anschwung.de/...
http://www.anschwung.de/...
Neugründungen lokaler Initiativen für frühkindliche Entwicklung unterstützen regionale Servicebüros: www.anschwung.de/...
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2007 hatten sich Bund, Länder und Kommunen über den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 verständigt: Rund 750.000 Betreuungsplätze sollten bis 2013 geschaffen werden. Die Kosten für den Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots von zwölf Milliarden Euro tragen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam - der Bund davon ein Drittel.
Für die Investitionskostenzuschüsse hat der Bund 2007 das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" im Umfang von 2,15 Milliarden Euro aufgelegt. Auch die Zuschüsse des Bundes zu den laufenden Betriebskosten für die neuen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege von 1,85 Milliarden Euro gehen bis 2013 direkt an die Länder. Anschließend fließen dauerhaft 770 Millionen Euro Bundesmittel pro Jahr für die Betriebskosten direkt in die Landeshaushalte.
2012 haben die Länder einen höheren Bedarf von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige angemeldet: Bundesweit also insgesamt ein Bedarf von 780.000 Plätzen. Für die Einrichtung dieser zusätzlichen Plätze stellt der Bund - ebenfalls zusätzlich - 580,5 Millionen Euro zur Verfügung, den Betreib dieser neu geschaffenen Plätze unterstützt der Bund mit jährlich 75 Millionen Euro.
Ein weiterer Baustein zum Ausbau des Betreuungsangebotes ist das Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung". Dabei erhalten Arbeitgeber vom Bundesfamilienministerium einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Die Förderung wird als Anschub für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.