"Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben wir ein überzeugendes Konzept erarbeitet, mit dem wir die Freiwilligendienste in Deutschland stärken und den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren können", erklärte Bundesministerin Kristina Schröder. "Der neue Freiwilligendienst ist eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Davon profitieren nicht nur wir alle, sondern auch die Freiwilligen selbst. Ich bin daher optimistisch, dass in Zukunft viele Menschen - und im Gegensatz zum Zivildienst nicht nur junge - dieses attraktive Angebot annehmen werden."
"In den letzten Wochen und Monaten haben wir intensiv an der Frage gearbeitet, was der Wegfall des Zivildienstes für unser Land und unsere Gesellschaft bedeutet, und welche Konsequenzen wir ziehen müssen", sagte Ingrid Fischbach. "Die Suche nach einer überzeugenden Antwort ist kein einfacher Weg gewesen, aber Dank der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Ministerium haben wir eine gute Lösung gefunden."
Miriam Gruß erklärte: "Mit dem vorliegenden Konzept ist es gelungen, die bestehenden Jugendfreiwilligendienste auszubauen und finanziell zu stärken. Die Koalition setzt außerdem neue inhaltliche Akzente bei den Freiwilligendiensten. So werden Bundesfreiwilligendienst und FSJ verstärkt für Belange der Integration eingesetzt, was der FDP ein besonderes Anliegen war."
Nach den Beschlüssen der Parteitage von CDU/CSU und FDP zur Aussetzung der Wehrpflicht hat innerhalb der Bundesregierung die Abstimmung des Gesetzentwurfes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes begonnen. Der Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht vor, dass am 30. Juni 2011 alle Zivildienstleistenden, die dies wünschen, aus dem Dienst entlassen werden. Zum 31. Dezember 2011 sollen auch diejenigen Zivildienstleistenden entlassen werden, die bis dahin freiwillig ihren Dienst leisten wollten. Zum 1. Juli 2011 wird der neue Bundesfreiwilligendienst eingeführt.
Der Bundesfreiwilligendienst soll rund 35.000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zum gemeinnützigem Einsatz bieten. Er soll das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen und gemeinsam mit den bestehenden Freiwilligendiensten durchgeführt und verwaltet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
- Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst in der Regel zwölf, mindesten sechs und höchstens 24 Monate dauern.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
- Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Die Einsatzbereiche sollen auf andere Einsatzbereiche wie z. B. Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden nicht vorgegeben, sondern frei vereinbart.
Insgesamt fördert der Bund die Freiwilligendienste künftig mit 350 Mio. Euro pro Jahr, davon 50 Mio. Euro aus der bisherigen Förderung der Jugendfreiwilligendienste und 300 Mio. aus den bisher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln.
Anlagen:
[PDF] Der neue Bundesfreiwilligendienst <http://www.bmfsfj.de/...>