Der BFD nimmt also deutlich an Fahrt auf, die Zahl der Verträge im neuen BFD steigt von Woche zu Woche: Unterzeichneten nach dem Start der Informationskampagne der Bundesregierung im Schnitt 250 Freiwillige pro Woche einen Vertrag, waren es allein in dieser Woche schon 1.500. Alleine die Caritas etwa hat nach neuesten Informationen bereits 400 Verträge abgeschlossen und rechnet inzwischen alleine für sich mit über 3.000 Bundesfreiwilligen.
"Die Arbeit hat sich gelohnt!", sagt Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
"Der neue Bundesfreiwilligendienst kommt bei den Menschen an. Wir haben von Anfang an klar gemacht: Der Zivildienst war ein Pflichtdienst, den junge Männer absolvieren mussten. Jetzt müssen echte Freiwillige gewonnen werden. Das ist eine Aufgabe, an der sich alle beteiligen müssen. Die Zahlen zeigen, dass das gelingt", so Dr. Hermann Kues.
Der Bundesfreiwilligendienst bietet eine große Spannbreite von Tätigkeiten. Das Angebot auf der Stellenbörse unter www.bundesfreiwilligendienst.de
<http://www.bundesfreiwilligendienst.de> umfasst bereits mehr als 18.500 Plätze bundesweit - vom ökologischen Weinbau über Sportbegleitung behinderter Kinder bis hin zum Vorlesen im Pflegeheim. Der Bund unterstützt die Einsatzstellen mit bis zu 550 Euro pro Freiwilligen. Gelohnt hat sich auch der weitere Ausbau der Freiwilligendienste der Länder durch das Bundesfamilienministerium. Auch hier gibt es gegenwärtig bereits über 20.000 junge Männer und Frauen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
ableisten wollen. Das zeigt, wie groß die Bereitschaft zum Engagement in Deutschland ist.
Das Bundesfamilienministerium hat seit Beginn der Diskussionen um die Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes die Verbände und sozialen Einrichtungen intensiv auf die anstehende Änderung vorbereitet. Der Vertrag für den neuen Bundesfreiwilligendienst steht seit Anfang März 2011 im Internet und kann ohne Einschränkungen genutzt werden. Anfang Mai ist das Gesetz über den neuen Dienst in Kraft getreten. Zudem startete im Mai eine umfangreiche Informationskampagne.
"Allen die in den letzten Wochen einen Pflegenotstand heraufbeschworen haben, kann ich heute sagen: Es ist richtig, dass wir mehr qualifiziertes Pflegepersonal brauchen. Aber durch das Ende des Zivildienstes ist kein Pflegenotstand eingetreten", sagt Dr. Hermann Kues. "Vielmehr haben wir einen reibungslosen
Übergang geschafft von den 19.700 Zivis im Juni zu den mehr als 17.300 Freiwilligen ab dem 1. Juli. Der Bund stellt mit 350 Millionen Euro so viel wie nie zuvor für freiwilliges Engagement bereit. Auch die Länder und Kommunen sind gefordert, Anreize in ihrem Kompetenzbereich zu schaffen. Und im eigenen Interesse müssen auch die Verbände und Einsatzstellen aktiv auf junge und ältere Menschen zugehen und sie begeistern. Wer darauf wartet, dass der Bund ihm Freiwillige zuteilt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt", so Dr. Hermann Kues.
Das ist der neue Bundesfreiwilligendienst:
- Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.
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Wie in den Jugendfreiwilligendiensten dauert der Einsatz in der Regel
zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer
Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist
auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst ist auch der Bundesfreiwilligendienst
arbeitsmarktneutral. Jeder einzelne Platz wird darauf überprüft, dass keine
reguläre Arbeitskraft verdrängt oder ersetzt wird, sondern allein
unterstützende Tätigkeiten ausgeführt werden.
- Der Bundesfreiwilligendienst wird in den bisher von Zivis besetzten Plätzen
und Bereichen geleistet. Zudem wurden die Einsatzbereiche zum Beispiel auf
Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Die Eltern erhalten
Kindergeld. Es gibt keinen Unterschied zwischen Bundesfreiwilligendienst
und FSJ/FÖJ.
- Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird
wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
Weitere Informationen unter www.bundesfreiwilligendienst.de
<http://www.bundesfreiwilligendienst.de> und www.bmfsfj.de
<http://www.bmfsfj.de>.