"Diese Zahlen belegen einen positiven Trend", freut sich Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. "Eltern wünschen sich heutzutage mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nehmen die vom ElterngeldPlus gebotene Unterstützung gern an. Das ist ein guter Start in die Neue Vereinbarkeit von Familie und Beruf."
Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015 und unterstützen insbesondere Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Sie können mit ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus Elterngeld beziehen und so ihr Elterngeldbudget besser ausnutzen.
Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus knüpfen an die Wünsche junger Familien an. Der ebenfalls neu eingeführte Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in der frühen Phase der Elternschaft in eine partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden: Arbeiten beide Eltern parallel in vier aufeinander folgenden Monaten durchschnittlich zwischen 25 - 30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus.
60 Prozent der jungen Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf.
"Das Interesse der Eltern an der Leistung - die es ja erst seit einem halben Jahr gibt - zeigt, dass das ElterngeldPlus die Wünsche und Bedarfe der heutigen Eltern trifft", sagt Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und ergänzt: "Das Elterngeld Plus ist erst der Anfang auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit und Vereinbarkeit für Mütter und für Väter. Die Idee einer Familienarbeitszeit, mit der Mütter und Väter in verschiedenen Lebensphasen darin unterstützt werden, die Aufgaben in Familie und Beruf gleichmäßiger untereinander aufzuteilen und zugleich ihre Lebensgrundlagen weiter zu erwirtschaften, wird Bundesfamilienministerin Schwesig weiter verfolgen. Das ist moderne Familienpolitik!"
Im dritten Quartal 2015 haben in Deutschland insgesamt gut 885.000 Personen Elterngeld bezogen. Davon waren 83 Prozent (738.000) Mütter und 17 Prozent (147.000) Väter. Die heute veröffentlichte Bestandsstatistik erfasst den Väteranteil an aktuellen Leistungsbezügen. Die Beteiligung der Väter an der Betreuung eines Geburtsjahrganges hingegen kann erst ermittelt werden, wenn die Elterngeldbezüge für diesen Jahrgang abgeschlossen sind. Bezogen auf den Geburtsjahrgang 2013 lag die Väterbeteiligung insgesamt bei 32 Prozent.
Weitere Informationen zum Elterngeld Plus erhalten Sie unter http://www.elterngeld-plus.de/ <http://www.elterngeld-plus.de/> oder http://www.familien-wegweiser.de/ <http://www.familien-wegweiser.de/>. Einen Elterngeldrechner zur individuellen Elterngeldberechnung finden Sie hier:
http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
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