"Unsere massive Aufstockung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau zeigt, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Länder, Kommunen und Träger haben jetzt Planungssicherheit und können sich mit aller Kraft dem Ausbau vor Ort widmen", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab August 2013 ist für mich nicht verhandelbar, denn wir verbessern damit Entwicklungschancen für Kinder und erleichtern für Mütter und Väter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", sagt Bundesministerin Kristina Schröder. Die Förderung ist Teil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung "Kindertagesbetreuung 2013".
"Viele Gemeinden und Träger haben Schwierigkeiten, die für Ausbau und Betrieb einer bedarfsgerechten örtlichen Kinderbetreuung notwendigen Ausgaben zu stemmen. Die neuen KfW-Programme 'IKK - Kita-Ausbau' und 'IKU - Kita-Ausbau' tragen dazu bei, den ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist förderfähig.
Beim Förderprogramm "IKK - Kita-Ausbau" erhalten Kommunen Kredite direkt bei der KfW. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht das Förderprogramm "IKU - Kita-Ausbau" über die Hausbank der Antragsteller zur Verfügung. Die Zinsen in beiden Programmen werden kurz vor Programmstart festgelegt.
Bereits heute können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. auf die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune", "IKU - Investitionskredit Kommunale Unternehmen" und "IKS - Investitionskredit Soziale Organisationen".
Detaillierte Informationen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung <http://www.kfw.de/inlandsfoerderung>.